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Wohnung der Ex-Partnerin geflutet: Bewährungsstrafe

Als sie aus dem Urlaub zurückkehrte, fand eine Frau ihre Wohnung als Trümmerfeld vor - die Einrichtung zerstört, Kleidung und Betten zerschnitten. Es war eine Beziehungstat, urteilte nun ein Gericht.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Nach einem massiven Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Lichtenberg ist ein 56-Jähriger zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann habe die Wohnung seiner ehemaligen Partnerin während ihres Urlaubs verwüstet und mit Wasser geflutet, stand am Mittwoch für das Amtsgericht Tiergarten fest. Aus Wut und Verärgerung habe der Bauhelfer gehandelt - «eine Beziehungstat», sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe sich der Sachbeschädigung und des Diebstahls mit Waffen schuldig gemacht. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 2520 Euro an. Der Mann hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die 30-jährige Frau war mit ihren drei Kindern im Urlaub in ihrer türkischen Heimat, als sich ihr Ex-Partner am Abend des 1. August 2023 mit einem nachgemachten Schlüssel Zutritt zu ihrer Wohnung in der Frankfurter Allee verschafft haben soll. Bevor er laut Anklage die Wasserhähne in Küche und Bad aufdrehte, soll er Hängeschränke von den Wänden gerissen, Betten und Kleidung mit einem Messer zerschnitten, Kabel von Kühlschrank und Waschmaschine durchtrennt haben. Anschließend soll er einen Gummidildo mit einem Saugnapf auf dem Fernseher platziert haben. Mit Ersparnissen der ältesten Tochter in Höhe von 2000 Euro sowie vier Goldmünzen sei er geflohen.

Als die von einer Nachbarin alarmierte Polizei gegen 22 Uhr eintraf, stand das Wasser in der Wohnung der dreifachen Mutter laut Ermittlungen zwei Zentimeter hoch. Durch das Überfluten seien neun Wohnungen in dem Haus beschädigt worden, zwei seien monatelang nicht bewohnbar gewesen. «Bei uns war alles zerstört», sagte die 30-Jährige im Prozess. Sie habe zwei gemeinsame Kinder mit dem 56-Jährigen. Nachdem sie sich von ihm getrennt habe, habe er sie immer wieder bedroht.

Der Angeklagte erklärte, er habe «mit der Sache nichts zu tun». Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch - «es gibt keine objektiven Beweismittel, keine Augenzeugen». Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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