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Polizistin wegen Drogenbesitzes zu Geldstrafe verurteilt

Eine Kriminalhauptkommissarin gerät unter Verdacht. Ihre Wohnung wird durchsucht. Es werden rund 6,5 Gramm Kokain entdeckt. Weitere Vorwürfe gegen die Beamtin bestätigen sich allerdings nicht.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Eine Berliner Polizistin ist wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. In der Wohnung der 45-Jährigen waren im Februar 2023 rund 6,5 Gramm Kokain sichergestellt worden. Die Frau, die jahrelang in einem Rauschgiftdezernat tätig war, habe «natürlich gewusst, worum es sich bei dem Pulver handelte», hieß es am Donnerstag im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Sie habe sich des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht. Die Angeklagte hatte erklärt, sie habe das Pulver nach einer Party in ihrer Wohnung gefunden und «gedankenverloren in den Tresor gepackt».

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau zudem Unterschlagung und Verwahrungsbruch zur Last gelegt. Doch das Gericht ließ die Anklage ausschließlich wegen des Vorwurfs des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu. Für die weiteren Vorwürfe fehle es an einem hinreichenden Tatverdacht, so das Gericht. Laut Staatsanwaltschaft bestand im Ermittlungsverfahren der Verdacht, dass die Beamtin «von zuvor beschlagnahmtem Kokain etwas für sich behalten habe».

Die Angeklagte sagte, sie habe nie Kokain konsumiert. Nach einer Party mit fünf bis sechs Gästen habe sie das Pulver gefunden, es weggeschlossen und sei dann für eine Woche in den Urlaub gefahren. Als nach ihrer Rückkehr Polizisten vor ihrer Wohnung standen, sei sie schockiert gewesen. Seit dem Fund von Kokain in ihrer Wohnung in Berlin-Charlottenburg sei sie bei gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Ein Kriminalbeamter sagte im Prozess, es gebe keinen Zeugen, der einen mutmaßlichen Verwahrungsbruch bestätigt habe.

Das Gericht ging von einem minderschweren Fall des Drogenbesitzes aus und verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Berücksichtigt wurde unter anderem, dass der Grenzwert zu einer nicht geringen Menge nur knapp überschritten worden sei. Zudem laufe noch ein Disziplinarverfahren gegen die Angeklagte. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine geringere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Seine Mandantin habe das Kokain «sicher verwahrt und sich vor einer Reise keine Gedanken gemacht». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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