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Finanzsenator: Die sparsame Hausfrau ist das falsche Vorbild

Finanzsenator Stefan Evers hält die Schuldenbremse nicht für verzichtbar. Doch der CDU-Politiker warnt davor, wichtige Investitionen um der Sparsamkeit willen lange aufzuschieben.
Sitzung des Berliner Senats
Stefan Evers (CDU), Berliner Senator für Finanzen, äußert sich bei einer Pressekonferenz. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Finanzsenator Stefan Evers hat dafür plädiert, sich in der Debatte um die Schuldenbremse nicht an der sparsamen schwäbischen Hausfrau, sondern an einem klugen Unternehmer zu orientieren. «Es geht für den Staat nicht darum, ein Haushaltsgeld zu verwalten, sondern Investitionen zum Erhalt der Funktions- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu tätigen. Und zwar zur richtigen Zeit und nicht zu spät», sagte der CDU-Politiker dem «Tagesspiegel» (online, Montag). Das Bild der sparsamen schwäbischen Hausfrau sei aus vielen Gründen aus der Zeit gefallen. «Ich finde deshalb, der Staat sollte sich eher einen klugen und erfolgreichen Unternehmer zum Vorbild nehmen.» Konkret heiße das beispielsweise, die zulässige Kreditaufnahme an der Schuldentragfähigkeit der öffentlichen Budgets zu orientieren und weniger an statischen Bezugsgrößen.

«Wenn wir zweckgebundene Kredite für bestimmte Investitionsmaßnahmen aufnehmen können, halte ich eine Schuldenbremse auch für zukunftsfähig», sagte Evers. «Es geht im Kern um die Frage: Wie bewältigen wir die gewaltigen Zukunftsaufgaben, vor denen unser Land steht?» Das betreffe den Klimawandel, die demografische Situation, den gigantischen Investitionsbedarf in die Infrastruktur auch jenseits der energetischen Transformation.

Für einen neuen Generationenpakt gebe es vier zentrale Handlungsfelder: die Normalisierung der Staatsausgaben, den Abbau von bürokratischen Hürden, eine grundlegende Verwaltungsmodernisierung und die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen, insbesondere privaten Kapitals. «In diesem Zusammenhang kann eine auf zusätzliche Investitionen gerichtete Anpassung der Schuldenbremse eine Rolle spielen, ohne sie dabei abzuschaffen.»

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich bereits mehrfach für eine Reform der Schuldenbremse ausgesprochen und ähnlich argumentiert: Notwendige Investitionen in die Zukunft könnten weder Berlin noch andere Bundesländer und auch nicht der Bund aus dem Haushalt stemmen.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Es gibt allerdings einen Spielraum, der für den Bund höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Bei Naturkatastrophen oder andere Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden, was 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie geschehen ist.

© dpa
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