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Giffey: Möglicherweise für Klimaschutz Nachtragshaushalt

Das geplante milliardenschwere Sondervermögen für mehr Klimaschutz in Berlin steht auf der Kippe. Wirtschaftssenatorin Giffey hält aber an dem Ziel fest - und nennt Möglichkeiten.
Berlins SPD-Landesvorsitzende Franziska Giffey
Franziska Giffey (SPD), Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, äußert sich bei der Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hält am Ziel der Klimaneutralität fest und sieht als eine Option dafür einen weiteren Nachtragshaushalt. Es sei wichtig zu überlegen, wie die nötigen Investitionen ermöglicht werden könnten, sagte Giffey am Mittwoch dem RBB-Inforadio, nachdem das geplante milliardenschwere Sondervermögen für mehr Klimaschutz in Berlin auf der Kippe steht. «Klar ist, es wird Investitionen brauchen. Die müssen ermöglicht werden», betonte die Wirtschaftssenatorin. Ansonsten könne Berlin nicht klimaneutral werden.

«Wahrscheinlich wird es nicht die eine Lösung geben, sondern mehrere. Und dann brauchen wir eben ein Transformationspaket, das die notwendigen Investitionen auf verschiedenen Wegen ermöglicht», erklärte Giffey. Als Optionen nannte sie auch Darlehen, die einen Gegenwert haben in Gebäuden, Immobilien oder Infrastruktur. Für Landesunternehmen sei das Thema Eigenkapitalzuführung denkbar, damit diese Kredite aufnehmen könnten, um Investitionen zu tätigen.

Ein von der Finanzverwaltung beauftragtes externes Gutachten ist zu dem Schluss gekommen, dass die Pläne der schwarz-roten Koalition in der bisher angedachten Form wohl nicht umgesetzt werden können. Ursprünglich wollten Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und die Koalition ein mindestens fünf Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen auflegen, um massiv zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz zu realisieren, etwa bei der Gebäudesanierung oder beim Umbau der Energieversorgung. Finanziert werden sollte das außerhalb des Landeshaushalts angesiedelte Programm über Kredite. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt wollte der Senat jedoch mithilfe des Gutachtens zunächst klären, welche Auswirkungen das Urteil zum Bundeshaushalt für das geplante Sondervermögen hat.

© dpa
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