Während es den Behörden ermöglicht wird, jederzeit den Guthabenstand einzusehen und die Karte zu sperren, könnten Online-Zahlungen nur begrenzt oder gar nicht möglich sein. Zudem plant das Bayerische Staatsministerium, besonders Bargeldabhebungen in Höhe und Anzahl einzuschränken. «Wir sehen in der bayerischen Umsetzung massive verfassungs- und datenschutzrechtliche Defizite», heißt es in einer Stellungnahme des Flüchtlingsrates. .
«Die Bezahlkarte nach bayerischem Modell schränkt Geflüchtete massiv in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Sie gibt Behörden Informationen über Personendaten und Handlungsspielräume, das zum Missbrauch einlädt», sagte Katharina Grote vom bayerischen Flüchtlingsrat.
Die Karte könne etwa auf bestimmte Postleitzahlgebiete eingeschränkt werden, selbst der Besuch am Supermarkt im nächsten Ort oder an der nächsten Ecke könne schwierig sein. Hinzu kommt, dass auch ein Ausschluss einzelner Händler vorgesehen sei. Auf jeden Fall seien kleine Geschäfte, die kein Kartenlesegerät nutzen, für Geflüchtete künftig tabu. «Die Bezahlkarte ist eine Gängelung und Diskriminierung Geflüchteter», sagte Grote.