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Flüchtlingsrat: Datenschutz bei Bezahlkarte einhalten

Mitte März läuft die Ausschreibungsfrist für die Bezahlkarte für Asylbewerber in MV aus. Der Flüchtlingsrat MV hat klare Vorstellungen davon, was mit der Karte möglich sein soll - und was nicht.
Bezahlkarte für Asylbewerber
Eine Bezahlkarte wird bei einer Pressekonferenz gezeigt. © Bodo Schackow/dpa/Symbolbild

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern sieht der geplanten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber mit gemischten Gefühlen entgegen. Die Karte biete Geflüchteten Erleichterungen, da diese nicht mehr jeden Monat zum Auszahlungstermin ins Amt oder in der Unterkunft anwesend sein müssten. Sie erhöhe zudem die Sicherheit, weil die Betroffenen «nicht mit Bargeld für einen ganzen Monat herumlaufen müssen», hieß es in einer am Donnerstag in Schwerin verbreiteten Mitteilung des Vereins. Kritisch werde jedoch die Umsetzung des Datenschutzes gesehen, da Behörden jede einzelne Zahlung «kontrollieren» könnten.

«Das muss ausgeschlossen werden», forderte der Flüchtlingsrat. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Flüchtlinge mit der Karte Überweisungen vornehmen oder Bargeld abheben könnten. Sei dies nicht gewährleistet, könne das gegebenenfalls dazu führen, dass Geflüchtete ihre Rechtsanwälte nicht bezahlen könnten. «Der Flüchtlingsrat weist die in der Debatte betonte Unterstellung zurück, Geflüchtete würden Gelder in Größenordnung ins Ausland überweisen, um Schlepper zu bezahlen, oder die Betonung der Flüchtlingsabwehr, es gäbe einen Pull-Effekt durch Auszahlung von Bargeld», hieß es in der Mitteilung weiter. Mit «Pull-Effekt» ist ein Anreiz zur Zuwanderung gemeint.

Nach Angaben der Flüchtlingsratsvorsitzenden Ulrike Seemann-Katz werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes überwiegend Sachleistungen gewährt. Ein alleinstehender erwachsener Mensch erhalte zudem ein Taschengeld von knapp 150 Euro im Monat. «Was will man da noch einschränken?», fragte sie.

Wie Bayern geht auch Mecklenburg-Vorpommern bei der Einführung der Bezahlkarte einen eigenständigen Weg. Das Innenministerium in Schwerin hatte Mitte Februar die europaweite Ausschreibung dafür gestartet. Die Abgabefrist für Angebote endet am 19. März. Die Ausgabe der Karten soll voraussichtlich im dritten Quartal beginnen, zunächst in den beiden Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes, später auch in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten, wie es hieß.

Nach Einschätzung von Innenminister Christian Pegel (SPD) sind die Sorgen vor Missbrauch unbegründet. Die Bezahlkarte könne für den Kauf von Waren des täglichen Bedarfs genutzt werden. Überweisungen ins Ausland seien nicht möglich, wohl aber monatlich begrenzte Bargeldabhebungen. Die Höhe müsse noch festgelegt werden. Die Opposition im Schweriner Landtag hatte nach einer Anhörung im Innenausschuss teilweise Zweifel am Sonderweg Mecklenburg-Vorpommerns geäußert. So befürchtet die CDU, dass die SPD auf Druck ihres Koalitionspartners Linke in MV auch größere Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte zulassen will.

© dpa
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