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Anklage nach Äußerung bei verbotener Pro-Palästinenser-Demo

Mit ihrem Antrag auf ein beschleunigtes Gerichtsverfahren war die Generalstaatsanwaltschaft gescheitert - jetzt haben die Ermittler erneut Anklage wegen einer Äußerung bei einer verbotenen Solidaritätskundgebung für Palästinenser in München erhoben. Der Beschuldigte soll vor laufenden Kameras sinngemäß gesagt haben, dass er den Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel Anfang Oktober gutheiße. Dem 27-Jährigen werde Billigung von Straftaten vorgeworfen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem die Aussage des Mannes in der Sendung «Kontrovers» des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlt worden war.

Der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren in dem Fall war nach Angaben der Ermittler der erste in Bayern im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Überfall der Hamas auf Israel. Solche Verfahren sind aber nur möglich, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit klarer Beweislage handelt. Diese Voraussetzung hatte eine Richterin am Amtsgericht München nicht erfüllt gesehen und den Antrag daher abgewiesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat deshalb am Donnerstag erneut Anklage gegen den 27-Jährigen erhoben - dieses Mal auf normalem Wege, ohne beschleunigtes Verfahren. Über die Zulassung der Anklage entscheide nun erneut das Amtsgericht München, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version hieß es, dass der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren der erste im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Überfall der Hamas auf Israel sei. Korrekt ist, dass es der erste Antrag in Bayern ist. (10.11.2023 10.47 Uhr)

© dpa
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