Der zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem die Aussage des Mannes in der Sendung «Kontrovers» des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlt worden war.
Der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren in dem Fall war nach Angaben der Ermittler der erste in Bayern im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Überfall der Hamas auf Israel. Solche Verfahren sind aber nur möglich, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit klarer Beweislage handelt. Diese Voraussetzung hatte eine Richterin am Amtsgericht München nicht erfüllt gesehen und den Antrag daher abgewiesen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat deshalb am Donnerstag erneut Anklage gegen den 27-Jährigen erhoben - dieses Mal auf normalem Wege, ohne beschleunigtes Verfahren. Über die Zulassung der Anklage entscheide nun erneut das Amtsgericht München, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Redaktionshinweis: In einer früheren Version hieß es, dass der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren der erste im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Überfall der Hamas auf Israel sei. Korrekt ist, dass es der erste Antrag in Bayern ist. (10.11.2023 10.47 Uhr)