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Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden

Nach langem Gezerre innerhalb der Ampel kommt die Verlängerung der Mietpreisbremse nun voran. Damit politisch verknüpft ist ein Vorhaben zur Speicherung von Kommunikationsdaten für Ermittlungen.
Bundestag
Das Ministerium von Justizminister Marco Buschmann hat zwei Referentenentwürfe in die Ressortabstimmung gegeben. (Archivbild) © Michael Kappeler/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 auf den Weg. Den entsprechenden Referentenentwurf hat sein Ministerium in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung gegeben. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung «bis zum Jahre 2029» vereinbart.

Parallel ging auch ein Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung. Die Ampel hatte die koalitionsintern umstrittenen Themen politisch miteinander verknüpft. Auch dieser Entwurf liegt der dpa vor, darüber hatte zuerst die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet. Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte «Quick-Freeze-Verfahren». Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. 

Bereits im April war ein Kompromiss zu den beiden Themen verkündet worden. Danach gab es aber neuen Streit zur Mietpreisbremse, und die Vorhaben waren nicht weiter vorangekommen.

Mietpreisbremse läuft Ende kommenden Jahres aus

Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell bis Ende 2025. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem begründen.

Wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll, sieht der Entwurf nun höhere Anforderungen für die Begründung vor. Die neuen Anforderungen sollten sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, hieß es aus dem Justizministerium.

Ampel-Streit verzögerte den Entwurf

Buschmann hatte der SPD im Sommer vorgeworfen, die Verlängerung mit Nachforderungen zu verzögern. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte etwa angekündigt, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen, «dass wir diese auch wirksam ausgestalten». Eine Verschärfung der Bremse ist im Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen.

SPD und Grüne wollten eigentlich auch strengere Regeln im Mietrecht, die teilweise auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Seit dessen Abschluss hätten sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft aber drastisch verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium. «Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von Wohnungen womöglich noch unattraktiver machen.» Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch sinnvoll sind.

Speicherung von IP-Adressen nur bei Verdacht einer erheblichen Straftat

Beim sogenannten Quick-Freeze-Verfahren geht es um die Sicherung von Verbindungsdaten wie IP-Adressen und an Anrufen beteiligten Telefonnummern. Über das «Einfrieren» durch die Provider solcher Daten soll ein Richter entscheiden, bei Gefahr in Verzug die Staatsanwaltschaft. Es reiche, dass die Verkehrsdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung stehen, hieß es aus dem Justizministerium. An die Ermittlungsbehörden dürften sie aber erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen übermittelt werden, etwa wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiere.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist eigentlich für ein weitergehendes Modell - nämlich eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Buschmann hat eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aber wiederholt abgelehnt. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

© dpa
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