Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Verkauf des Eigenheims? So bleibt der Gewinn steuerfrei

Trennung, Umzug, Familienzuwachs: Sind die eigenen vier Wände irgendwann nicht mehr das Passende, kann ein Verkauf der Immobilie in Betracht kommen. Wer das vorausschauend angeht, kann Steuern sparen.
Ein Haus sucht eine Käuferin
Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie mehr als zehn Jahre, kann der Verkauf unter gewissen Bedingungen steuerfrei sein. © Markus Scholz/dpa-tmn/dpa

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück privat verkauft, muss den etwaigen Gewinn grundsätzlich versteuern. Es gibt aber Ausnahmen: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre, ist der Verkauf steuerfrei. Innerhalb dieser Zehn-Jahres-Frist bleibt der Verkauf nur dann von der Steuer verschont, wenn die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs sowie den beiden vorangegangenen ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Das Kriterium der ausschließlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist dabei durchaus eng auszulegen, sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll mit Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 20/21). Denn wer die Wohnung oder auch nur einzelne Zimmer der Wohnung vorübergehend und auch nur sehr kurzzeitig untervermietet, macht die Steuerfreiheit beim Verkauf zunichte. 

Weil das Thema der Untervermietung durch steigende Wohnkosten und einfache Inseratsmöglichkeiten immer relevanter wird, rät Nöll Eigentümerinnen und Eigentümern, möglichst vorausschauend bei einem geplanten Verkauf vorzugehen. Wurde die Wohnung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist untervermietet, kann es sich lohnen, vor dem Verkauf für einen Zeitraum, der sich insgesamt über drei Veranlagungszeiträume erstreckt, von einer Vermietung abzusehen. 

Praxisbeispiel schafft Klarheit

Beispiel gefällig? Ein Steuerpflichtiger hat seine Eigentumswohnung im Jahr 2023 während eines Sabbaticals für zwei Monate oder einzelne Zimmer während eines Konzerts für wenige Tage vermietet. Verkauft er die Wohnung, die er 2020 erworben hatte, im Jahr 2024 wieder, ist der Veräußerungserlös steuerpflichtig. 

Würde er mit dem Verkauf aber bis mindestens zum 2. Januar 2025 warten und hätte ab dem 31. Dezember 2023 keine Vermietung mehr durchgeführt, wäre der Verkauf laut BVL steuerfrei. Gehört die Wohnung dem Steuerpflichtigen schon seit 2013, wäre die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen, ein Verkauf in 2024 in jedem Fall steuerfrei.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Gospelsängerin und Autorin Cissy Houston gestorben
Musik news
Whitney Houstons Mutter Cissy mit 91 Jahren gestorben
Schauspielerin Karoline Schuch
Tv & kino
«Bild»: Karoline Schuch ist neue Kieler «Tatort»-Ermittlerin
US-Rapper Sean «Diddy» Combs
People news
Schwere Vorwürfe: Sean Combs' Mutter verteidigt ihren Sohn
Screenshot der Seite Naturemixer.com
Internet news & surftipps
Webseite liefert Natur pur für Zwischendurch
Personalausweis
Internet news & surftipps
Online-Verwaltung oft nur Terminvereinbarung
Samsung-Sicherheitsupdate im September und August für diese Galaxy-Handys
Handy ratgeber & tests
Samsung-Sicherheitsupdate im September und August für diese Galaxy-Handys
RB Leipzig - Juventus Turin
1. bundesliga
Nächster DFB-Ausfall: Auch Leipzigs Raum muss wohl passen
Super Food: Avocado, Brokkoli, Blaubeeren und Walnüsse
Familie
Brainfood: Diese Snacks liefern Energie am Schreibtisch