Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Diese Versicherungen regulieren Ihren Grill-Unfall

Die Gasflasche falsch angeschlossen oder zu lange mit dem flüssigen Anzünder hantiert: Beim Grillen kann es immer mal zu einem Unfall kommen. Für viele finanzielle Schäden kommen Versicherungen auf.
Ein Mann grillt mit einem Elektrogrill auf einem Balkon
Grillen auf dem Balkon ist schön, birgt aber auch Risiken. © Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa

Himmelfahrt, Muttertag, Pfingsten und die Fußball-Europameisterschaft: In den kommenden Wochen gehen die Anlässe nicht aus, gemeinsam mit Familie und Freunden den Grill anzuwerfen. In den meisten Fällen dürfte das gesellige Essen für eine gute Atmosphäre sorgen. Wenn aber doch mal etwas schiefgeht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest wissen, welche ihrer Versicherungen etwaige Schäden reguliert. Ein Überblick:

  • Privathaftpflicht

Egal, ob es sich um einen Kohle-, Gas- oder Elektrogrill handelt: Eine falsche Bedienung kann übel enden. Wird dabei eine andere Personen oder deren Besitz beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal, weil Schadenersatzzahlungen sehr hoch und langwierig ausfallen können.

  • Hausrat

Geraten beim Grillen Hausratgegenstände in Brand - etwa ein Sonnenschirm oder Gartenmöbel -, ist die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.

  • Wohngebäudeversicherung

Schäden am eigenen Gebäude übernimmt laut BdV die Wohngebäudeversicherung. Kommt es zu Brandschäden, werden die Reparaturkosten und die Kosten des Wiederaufbaus gezahlt.

  • Unfallversicherung

Wer sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet, kann von einer privaten Unfallversicherung profitieren. Denn sie zahlt je nach erlittenem Invaliditätsgrad eine vereinbarte Summe. Damit können etwa Hilfsmittel oder möglicherweise nötige Umbauten am Haus oder in der Wohnung finanziert werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist die Verletzung so stark, dass der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich nicht mehr dauerhaft im Umfang von wenigstens 50 Prozent ausgeübt werden kann, ist das dem BdV zufolge ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Verdienstausfall kann so mit der vereinbarten monatlichen Versicherungsleistung zumindest teilweise kompensiert werden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Boris Becker und seine Mutter Elvira Becker
People news
Ex-Tennisprofi Boris Becker trauert um Mutter Elvira
Marius Borg Hoiby
People news
Mette-Marits Sohn Marius eine Woche lang in U-Haft
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Tv & kino
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Google
Internet news & surftipps
US-Regierung: Google muss Chrome-Browser verkaufen
App Threads auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Bei Threads kann man nun auch selbst Feeds erstellen
Bezahlsystem EPI
Internet news & surftipps
Europäische Banken machen Bezahlangebot Wero attraktiver
Pep Guardiola
Fußball news
Guardiola verlängert um zwei Jahre: Privileg, hier zu sein
Morgendlicher Berufsverkehr bei Schnee
Job & geld
Winterwetter: Was droht, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?