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So melden Sie irreführende Produktkennzeichnungen

Manche Angaben auf Produktverpackungen haben das Zeug dazu, Verbraucher zu täuschen. Bei der Einschätzung darüber, ob die Skepsis berechtigt ist oder nicht, können Fachleute helfen.
Einkauf im Supermarkt
Fühlen Sie sich durch die Angaben auf einer Produktverpackung getäuscht? Dann können Sie sich mit Ihrem Anliegen an Verbraucherschützer wenden. © Benjamin Nolte/dpa-tmn

«Aus regionaler Erzeugung», «fettarm» oder «klimaneutral»: Angaben wie diese sollen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besonderen Kaufanreiz auslösen. Doch wer damit werben will, benötigt Produkte, die die Vorgaben dafür erfüllen. Denn verspricht die Packung etwas, was der Inhalt nicht halten kann, werden Verbraucher beim Einkauf getäuscht. Hinnehmen muss man das nicht.

Wem Ungereimtheiten bei Verpackungsangaben auffallen, der kann sich zum Beispiel an das von den Verbraucherzentralen betriebene Portal Lebensmittelklarheit.de wenden. Dort können sich Interessierte entweder ihre Fragen von Expertinnen und Experten beantworten lassen. Oder aber sie melden das entsprechende Produkt.

Beschwerden werden auf dem Portal veröffentlicht

Fachleute ordnen die Fälle dann ein und bitten den Hersteller um eine Stellungnahme. Die jeweilige Beschwerde wird auf dem Portal veröffentlicht - einschließlich einer Einschätzung, ob die Kennzeichnung aus Sicht der Verbraucherzentralen nachvollziehbar ist oder in den rechtlichen Graubereich einer irreführenden Kennzeichnung fällt.

Ändert der jeweilige Hersteller nach dem Hinweis der Verbraucherschützer seine Angaben auf der Verpackung, vermerkt die Redaktion von Lebensmittelklarheit.de diese Änderung ebenfalls in ihrem Portal. Sind die Angaben tatsächlich irreführend und der Hersteller nimmt keine Veränderung vor, mahnen die Verbraucherschützer auch ab oder ziehen gegen den Anbieter vor Gericht.

© dpa
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