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Obacht! So schützen Sie sich vor dem Kauf gefälschter Waren

Manche Fälschungen sind so gut, dass sie kaum vom Original zu unterscheiden sind. Am Ende ärgern sich Betroffene aber oft über zu teuer erstandene Fake-Produkte. Wie Sie vorbeugen, was sie tun können.
Eine Frau öffnet ein Päckchen
Zweifel? Einige Fälschungen sind so geschickt gemacht, dass sie kaum vom Original zu unterscheiden sind. © Christin Klose/dpa-tmn

Ob Trikots, Markenklamotten oder Kosmetik: Viele Urlauber dürften von Reisen schon mal mit gefälschter Ware nach Hause zurückgekehrt sein. Andere haben solche Produkte möglicherweise im Internet erstanden - ob gewollt oder ungewollt. Welche Handhabe Betroffene dann haben, wie sie Fake-Ware frühzeitig erkennen und was sie tun können, wenn sie getäuscht wurden - das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland klärt auf.

So erkennen Sie Fälschungen im Laden:

  • Achten Sie auf Material, Verarbeitung und Details! Gefälschte Produkte sind oft aus minderwertigen Materialien hergestellt, die Nähte schlecht verarbeitet, das Logo leicht abgeändert. Auch die Waschanleitung kann Aufschluss bieten - bei Fake-Ware enthält diese oft Schreibfehler.
  • Schauen Sie sich die Verpackung an! Steht dort derselbe Markenname wie auf dem Produkt? Und wie ist die Verpackungsqualität? Echte Markenware wird nur selten in Plastik verpackt.
  • Schauen Sie sich die Produktkennzeichnung bei Kosmetika an: Stimmt die Liste der Inhaltsstoffe mit der des Originals überein? Und wurde das Produkt im Originalbetrieb hergestellt? Ansonsten sollten Sie vorsichtig sein, nachgemachte Produkte können starke allergische Reaktionen hervorrufen.
  • Vergleichen Sie die Preise! Ist das Produkt deutlich günstiger als bei einer offiziellen Verkaufsstelle, könnte es ein Fake sein.
  • Vermeiden Sie Strandverkäufe: Angebliche Markenprodukte stellen sich hier später oft als Enttäuschung heraus.

So erkennen Sie Fälschungen online:

  • Überprüfen Sie den Verkäufer: Ein Blick ins Impressum gibt Aufschluss über Sitz und Kontaktmöglichkeiten des Händlers. Fehlen wichtige Angaben, seien Sie vorsichtig!
  • Lesen Sie Kundenbewertungen! Haben andere bereits schlechte Erfahrungen mit dem Händler gemacht, ist das oft online zu finden. Aber Vorsicht: Mitunter werden positive Bewertungen auch gefälscht.
  • Checken Sie die Professionalität des Shops: Webseiten, die Plagiate vertreiben, fallen oft durch Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Produktbeschreibung sowie verpixelte Bilder auf.
  • Finden sich Informationen zu Ihren Rechten? Wie die Bedingungen für Widerruf und Bezahlung aussehen, sollte der Händler auf seiner Webseite preisgeben.
  • Gehen Sie auch auf die offizielle Seite der Marke: Häufig werden dort Listen mit anerkannten Vertriebspartnern geführt.
  • Machen Sie den Fakeshop-Test: Geben Sie die URL der Webseite in den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen ein. Dort landen nämlich nicht nur Fakeshops, sondern auch Shops, die gefälschte Ware vertreiben.

Das sind die Konsequenzen eines Plagiats-Kaufs:

  • Strafbarkeit: Der Erwerb gefälschter Markenprodukte für den Privatgebrauch ist in Deutschland nicht strafbar, der Wiederverkauf schon. Allerdings drohen in manchen Urlaubsländern saftige Strafen beim Plagiats-Einkauf - in Spanien etwa ein Bußgeld von bis zu 700 Euro.
  • Beschlagnahmung: Auch wenn der Erwerb von gefälschten Produkten an sich in Deutschland nicht strafbar ist - der Zoll kann die Ware, die im Ausland bestellt oder aus dem Urlaub mitgebracht wird, beschlagnahmen. Bei Flugreisen sollte die Freimenge mitgebrachter Plagiate von 430 Euro beachtet werden.
  • Meldezwang: Dass Sie Fake-Ware erworben haben, müssen Sie nicht den Behörden melden. Eine Pflicht, die Ware zu zerstören, gibt es ebenfalls nicht.

Das sind Ihre Rechte:

  • Widerruf: Online bestellt und nicht die gewünschte Ware erhalten? Dann können Sie von Ihrem EU-weiten, 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Die Rücksendekosten müssen sie möglicherweise selbst tragen.
  • Gewährleistung: Wurde ein Original versprochen, aber eine Fälschung kam an? Dann ist das ein Gewährleistungsfall. Sie können eine Neulieferung des Original-Artikels verlangen. Wird das abgelehnt, können Sie vom Kauf zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Die Kosten für die Rücksendung trägt das Unternehmen.
  • Anzeige: Markenfälschung ist strafbar. Illegale Plagiate können Sie daher bei der Polizei anzeigen.

© dpa
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