Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung, die der Bundesrat Ende November bewilligt hat. Damit wurde der sogenannte Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro.
Aufgrund der späten Anpassung des Freibetrags haben Beschäftigte der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Der Ausgleich erfolgt jetzt mit der Dezember-Abrechnung auf einen Schlag - dadurch wird weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen.
Beispiel schafft Klarheit
Was das konkret für den Geldbeutel bedeutet, wird durch ein Beispiel deutlicher:
- Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 3.000 Euro hat laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums bis November monatlich 322,08 Euro Lohnsteuer gezahlt.
- Die nachträgliche Anpassung des Grundfreibetrags sorgt dafür, dass ihm im Dezember lediglich 288,08 Euro abgezogen werden - also gut 34 Euro weniger.
- Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner.
Übrigens: Die Anpassung des Grundfreibetrags hat auch Auswirkungen für Ruheständler. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Diese neue Grenze liegt für sie für 2024 nun also bei 11.784 Euro anstatt zuvor 11.604 Euro.