Haben Sie 2024 von der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags profitiert? Den nämlich hatte der Gesetzgeber noch im November um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, für zusammen veranlagte Ehepaare galt entsprechend der doppelte Betrag. Erst ab Einkommen in dieser Höhe wurde 2024 überhaupt Einkommensteuer fällig. Einige Beschäftigte haben dadurch mit der letztjährigen Dezemberabrechnung mehr Netto vom Brutto erhalten - aber eben nicht alle.
«Bei Arbeitnehmern, für die im Dezember 2024 keine Lohnabrechnung erstellt wurde, weil sie beispielsweise arbeitslos, in Elternzeit oder in der Krankengeldphase waren, konnte die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags nicht berücksichtigt werden», teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit.
Dasselbe gilt auch für Steuerpflichtige, die 2024 quartalsweise Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten mussten. Sie alle haben daher in den Monaten zuvor womöglich zu hohe Lohnsteuern gezahlt.
Steuererklärung möglichst frühzeitig abgeben
Doch der Steuervorteil ist damit selbstverständlich nicht dahin. Mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung können sich Betroffene möglicherweise zu viel gezahlte Beträge zurückholen. Der BVL rät ihnen daher, die Steuererklärung für 2024 möglichst frühzeitig abzugeben.
Wie hoch der Steuervorteil durch die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensumständen und dem eigenen Einkommen ab. Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro kann laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums mit einer Entlastung von 34 Euro rechnen. Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner.