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Britischer Premier kritisiert Ticketchaos für Oasis-Comeback

Stundenlang warteten Fans online auf Karten für Oasis. Und manche kritisieren, die Tickets seien dann auch noch teurer geworden. Ein Thema, das auch die EU grundsätzlich schon auf dem Zettel hat.
Britischer Premier Keir Starmer
Oasis-Konzerte

Großbritanniens Premierminister Keir Starmer hat das Ticketchaos für die anstehende Comeback-Tour von Oasis kritisiert. «Es ist großartig, dass Oasis wieder zusammen sind», sagte Starmer im Parlament in London. «Soweit ich das mitbekommen habe, hat wahrscheinlich das halbe Land am Wochenende auf Tickets gewartet. Aber es ist deprimierend, von Preiserhöhungen zu hören.» Er wolle Fans wieder in den Mittelpunkt der Musik stellen und den Ticketweiterverkauf zu Wucherpreisen stoppen.

Die Britpopband Oasis will im kommenden Jahr wieder in Großbritannien und Irland auf Tournee gehen, wie die lange zerstrittenen Brüder Liam und Noel Gallagher angekündigt hatten. Nachdem etliche Fans nicht zum Zuge gekommen waren oder sich über höhere Preise als angekündigt beschwert hatten, kündigte die Gruppe nun zwei weitere Konzerte im Londoner Wembley-Stadion für Ende September 2025 an. Dafür sollen in einem gestaffelten Verfahren vor allem diejenigen in eine Verlosung gelangen, die bisher nicht zum Zuge kamen.

Beim Vorverkauf am Samstag mussten Fans teils stundenlang ausharren. Seiten waren zeitweise überlastet und nicht aufrufbar. Eine Abgeordnete kritisierte, Wiederverkaufsseiten hätten später Karten für Tausende von Pfund eingestellt. Zudem gab es Berichte, dass Preise während des Verkaufs in die Höhe schossen. Betroffen war auch Kabinettsmitglied Lucy Powell, die nach eigenen Angaben schließlich mehr als das Doppelte für ihre Karten zahlte. Die Kosten bei hoher Nachfrage anzupassen, ist laut britischem Recht erlaubt. Die Regierung, die auch den teuren Wiederverkauf von Tickets kritisch sieht, will die Praxis unter die Lupe nehmen.

Ähnlich sieht das in Brüssel aus. Die EU-Kommission betont zwar, dass dynamische Preisgestaltung grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Wichtig sei jedoch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen über den Gesamtpreis informiert würden. Wenn aber etwa Preise während des Buchungsvorgangs erhöht würden, könne das unter bestimmten Umständen gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen.

© dpa

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