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Verteidigung plädiert im «Knockout»-Prozess - Urteil 1. Juli

Seit fast einem Jahr läuft am Thüringer Oberlandesgericht der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremen Kampfsportgruppe. Die Plädoyers sind gehalten.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremen Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht haben die Verteidiger der vier Angeklagten deutlich niedrige Strafen als die Bundesanwaltschaft beantragt. Für den 26-jährigen Hauptangeklagten plädierte die Verteidigung am Montag auf drei Jahre Gesamtfreiheitsstrafe, wie ein Gerichtssprecher in Jena auf Anfrage sagte.

Bei den übrigen Angeklagten bewegte sich das von den Verteidigern beantragte Strafmaß zwischen Freispruch, Geldstrafe und zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe. Die Bundesanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche sieben Jahre Haft für den Hauptangeklagten und mehrjährige Haftstrafen für die Mitangeklagten gefordert. Die Urteile sollen laut Gericht am kommenden Montag (1. Juli) fallen.

Die in Eisenach angesiedelte rechtsextreme Kampfsportgruppe «Knockout 51», die im Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 als rechtsextrem bezeichnet wird, soll nach Ermittlungen des Generalbundesanwalts unter anderem geplant haben, ihre politischen Gegner mithilfe von Messern, Äxten und Macheten zu töten.

Die vier Männer im Alter von 21 bis 26 Jahren sind wegen einer Vielzahl von Vorwürfen angeklagt. Unter anderem sollen sie sich der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, des Landfriedensbruchs und verschiedener Körperverletzungsdelikte strafbar gemacht haben. Zwei der Angeklagten sollen zudem gegen das Waffengesetz verstoßen haben.

Der Prozess gegen die Männer läuft seit August 2023.

© dpa
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