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«Knockout 51»-Verfahren: Haftbefehle gegen Männer aufgehoben

Anfang April 2022 wurden bei einem Schlag gegen die rechtsextreme Szene vier mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe «Knockout 51» festgenommen. Nun wurden drei Haftbefehle aufgehoben.
Oberlandesgericht
Der Eingang des Oberlandesgerichtes Jena. © Bodo Schackow/dpa

Im Verfahren um die rechtsextreme Kampfsportgruppe «Knockout 51» hat das Thüringer Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen drei der vier Beschuldigten aufgehoben. Als Grund führte das Gericht an, dass die Angeklagten bereits seit etwa zwei Jahren in Untersuchungshaft saßen. Eine weitere Vollstreckung sei angesichts der Strafandrohung nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Oberlandesgericht in Jena mit. Aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme sehe das Gericht den vom Generalbundesanwalt angenommenen Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung derzeit als nicht gegeben an.

Der vierte Angeklagte müsse mit einer höheren Strafe rechnen, weshalb der Haftbefehl weiter in Vollzug belassen werde. Doch auch bei ihm liege derzeit «kein ausreichender Verdacht hinsichtlich einer terroristischen Vereinigung» vor.

«Knockout 51» war vor allem im Raum Eisenach aktiv, in der Gruppe hatten sich besonders gewaltbereite Rechtsextremisten versammelt. Am Oberlandesgericht in Jena läuft seit August vergangenen Jahres ein Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder von «Knockout 51». In dem Verfahren wirft der Generalbundesanwalt den vier Männern vor, schwerste Straftaten vorbereitet zu haben. Unter anderem sollen sie sich der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, des Landfriedensbruchs und verschiedener Körperverletzungsdelikte strafbar gemacht haben. Zwei der Angeklagten sollen zudem gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Die vier Männer waren Anfang April 2022 bei einem großangelegten Schlag gegen die Neonazi-Szene festgenommen worden.

© dpa
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