Der Passus in der Verfassung, wonach im dritten Wahlgang bei nur einem Bewerber als Ministerpräsident gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält - unabhängig von der Zahl der Nein-Stimmen - sorgt seit Jahren für Diskussionen- zuletzt bei der Regierungskrise nach der Wahl von Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) 2020.
Die CDU begründete ihre Initiative damit, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung im Landtag eher unwahrscheinlich sei.
Es gehe der CDU um eine «Klarstellung und Schaffung von Rechtssicherheit, welche Mehrheit ein einzelner Bewerber für das Amt des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang auf sich vereinen muss», heißt es in der Initiative zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes. Thüringens höchsten Richter sollen dadurch «Fragen zur Auslegung der verfassungsrechtlichen Regelungen zur Wahl des Landtags und des Ministerpräsidenten» im Wege einer Vorabklärung vorgelegt werden können. Es gibt dazu bisher zum Teil gegensätzliche Rechtsauffassungen und Gutachten.
Innenminister Maier hatte vorgeschlagen, dass sich Thüringen bei eine Verfassungsänderung an Regelungen in anderen Bundesländern wie beispielsweise Sachsen orientieren sollte. Das gelte seiner Meinung auch für eine Begrenzung der Dauer der Regierungsbildung sowie einen Passus, wonach der Landtag als aufgelöst gilt, wenn innerhalb einer bestimmten Zahl an Monaten keine Ministerpräsidentenwahl gelingt, hatte Maier gesagt. Skeptisch auf den Vorschlag von Maier hatte Linke-Fraktionschef Steffen Dittes auf X (vormals Twitter) reagiert.