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Keine Einigung in Honig-Streit: Entscheidung Mitte Juli

Seit Januar streiten Jan Böhmermann und ein Imker in Sachsen vor Gericht. Es geht um Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire - die Parteien beharren auf ihren Positionen.
Ständehaus in Dresden
Blick auf das Ständehaus (l) am Schlossplatz mit dem Sitz des Oberlandesgerichts (OLG), dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Anwaltsgerichtshof in Sachsen. © Robert Michael/dpa

In der als «Honig-Streit» bekanntgewordenen Auseinandersetzung zwischen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann und dem sächsischen Bienenzüchter Rico Heinzig ist ein weiterer Versuch der gütlichen Einigung gescheitert. Bei der Verhandlung über die Berufung des prominenten Moderators gegen das Urteil des Landgerichts Dresden trugen die Parteien am Dienstag ihre Positionen einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vor. Die Entscheidung werde am 18. Juli verkündet, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter nach gut einer Stunde.

Böhmermann, der sich von einem Rechtsanwalt vertreten ließ, macht eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch Verwendung seines Namens und seiner Abbildung geltend, die der Unternehmer zur Bewerbung eines «beewashing»-Honigs verwandt hat.

Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung «ZDF Magazin Royale» vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als «Beewashing» - der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt.

Der hatte darauf mit einem Honig samt«beewashing»-Etikett reagiert und diesen in einem Dresdner Supermarkt mit einem Aufsteller angeboten, das Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz «Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt» zeigte. Böhmermann hatte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung geschickt, ohne Erfolg, und dann den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Dresden beantragt. Eine Zivilrichterin hatte das abgewiesen und dem Imker in weiten Teilen recht gegeben.

Der Vorsitzende Richter sagte, dass der Senat die Auffassung der Vorinstanz in einigen Punkten teilen könne. So sei etwa der satirische Charakter des umstrittenen Plakats erkennbar. Wer den Moderator kenne, könne den Aufsteller mit dem Bild von ihm aus dem Beitrag mit dem «oberlehrerhaften besserwisserischen Duktus mit ausgestrecktem Zeigefinger» schon als Kritik verstehen an der Sendung.

© dpa
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