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Rechtsstreit um Honig: Gericht weist Klage von Böhmermann ab

Ein von TV-Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung kritisierter Imker nutzt diese Erwähnung als Werbung. Der Moderator sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt - nun gibt es ein Urteil.
Imker Rico Heinzig
Der Imker Rico Heinzig steht neben einem Plakat von Jan Böhmermann. © Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild

In der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem TV-Satiriker Jan Böhmermann um eine Honig-Werbung hat der Meißner Imker Rico Heinzig in erster Instanz einen Erfolg errungen. Böhmermann wollte dem Bienenzüchter und Honigproduzenten Vertrieb von und Werbung für einen Honig mit seinem Gesicht verbieten. Das Landgericht Dresden widersprach dem Ansinnen Böhmermanns auf ein Verbot und wies dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als «in der Sache unbegründet» zurück, wie eine Zivilrichterin am Donnerstag verkündete.

Die Geschichte hatte ihren Anfang damit genommen, dass Böhmermann den Imker in einem Beitrag des «ZDF Magazin Royale» genannt und ohne Einverständnis auch sein Bild gezeigt hatte. In dem Beitrag ging es um «Beewashing» - also eine Form des Greenwashings, bei der das Bienensterben instrumentalisiert werde. Der Imker hatte als Reaktion einen «Beewashing»-Honig herausgebracht und das mit Böhmermann beworben, nach eigenen Angaben als satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November 2023.

Das Landgericht Dresden widersprach nun dem Ansinnen Böhmermanns auf ein Verbot und wies dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als «in der Sache unbegründet» zurück, wie eine Zivilrichterin am Donnerstag verkündete. Er könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich.

Richterin sieht höheres Schutzinteresse beim Imker

Das Gericht bewerte in Abwägung der Persönlichkeitsrechte die schutzwürdigen Belange von Heinzig höher als die Böhmermanns, sagte die Richterin. Weder die Verwendung von Bild noch Namen stellten eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung dar. Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürften Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, «wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden». Davon sei man ausgegangen. Im vorliegenden Fall handele es sich um ein Bildnis aus dem öffentlichen Bereich, es zeige Böhmermann in seiner beruflichen Tätigkeit als Teil einer Sendung mit Millionenpublikum und nicht als Privatperson.

Der Imker dürfe ein Bild aus der betreffenden Sendung «als Erwiderung der satirisch aufbereiteten Veröffentlichung» seines Namens und Bildes für einen Kommentar dazu nutzen, sagte die Richterin. Die Werbung habe kommerzielle Zwecke, gebe daneben aber «auf humorvolle Art eine satirische Meinungsäußerung» wieder, die die Berichterstattung in der Sendung «in spöttischer und ironischer Weise» kommentiert.

Böhmermann müsse «Reaktionen derer in Kauf nehmen», die er ins Rampenlicht zieht

Nachdem Heinzig eine folgende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hatte, klagte Böhmermann. Einen Vergleich bei einem Gütetermin vor Gericht Mitte Januar lehnten beide Seiten ab. Eine Woche später habe Heinzig den umstrittenen Honig vom Markt genommen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er mit dem Produkt «ein geeignetes Mittel» gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise mit dem Bericht in Böhmermanns Sendung auseinanderzusetzen. Der habe ihn dort «ungefragt vor einem Millionenpublikum spöttisch ins Licht der Unlauterbarkeit gestellt», sagte die Richterin.

Der Moderator sei auch für die Inhalte des TV-Magazins verantwortlich, «zweifelsfrei Markenzeichen und Aushängeschild des Formats», so die Richterin. Er müsse «Reaktionen derer in Kauf nehmen, die durch seine Beiträge ins Rampenlicht gezogen und dadurch beeinträchtigt werden». Böhmermann profitiere von Erfolg und Misserfolg der Sendungen, in denen Themen durch «provokant satirische und überzogene Beiträge bis an die Grenze des rechtlich Möglichen strapaziert werden» - zugunsten der Einschaltquote.

Richterin: Satirischer Ansatz der Honig-Werbung klar erkennbar

Der satirische Ansatz von Heinzigs Reaktion indes ist laut der Richterin für die Öffentlichkeit klar erkennbar, auch aufgrund des Konzepts der Sendung und der Tatsache, dass Böhmermann deutschlandweit als deren Moderator und dafür bekannt sei, «dass er bewusst überspitzt Dinge darstellt». Auch die Reaktionen auf die Werbung unter anderem mit einem Plakat in einem Dresdner Supermarkt spiegelten, dass das «als augenzwinkernder satirischer Gegenschlag verstanden wurde».

Die Stilmittel Übertreibung, Verzerrungen, Verfremdung und Spott sind laut Begründung klar erkennbar, wie die Ironie, dass Böhmermann «als führender Bienen- und Käferexperte» für ein Produkt des in der Sendung vorgeführten Unternehmens werben soll. Die Richterin verwies auch darauf, dass Heinzigs Aktion und Werbung zeitlich, räumlich sowie nur auf 150 Gläser limitiert war. Mit seiner Klage gegen den Imker indes habe Böhmermann selbst deren Absatz und Bekanntheit gesteigert, sagte sie. Interesse und öffentliche Aufmerksamkeit dafür seien erst mit Berichterstattung der Medien über dessen Reaktion gestiegen.

© dpa
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