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Streit um Honig-Werbung: Klage von Böhmermann abgewiesen

Jan Böhmermann und ein Imker aus dem sächsischen Meißen streiten vor Gericht. Es geht um die Frage, was satirische Werbung darf - nun gibt es eine erste Antwort.
Güteverhandlung Imker und Moderator Böhmermann
Rico Heinzig (r), Imker, und sein Anwalt Markus Hoffmann sitzen vor Beginn des Prozess im Saal. © Sebastian Kahnert/dpa

Im Rechtsstreit um die Werbung eines sächsischen Imkers mit einem Bild des Moderators Jan Böhmermann hat das Landgericht Dresden dem Ansinnen des prominenten TV-Satirikers auf ein Verbot widersprochen. Eine Zivilrichterin gab dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen auf ganzer Linie Recht und wies am Donnerstag Böhmermanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Er könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich.

Böhmermann wollte dem Unternehmen von Rico Heinzig, der zuvor unfreiwillig in der Sendung «ZDF Magazin Royale» vorgekommen war, Vertrieb von und Werbung für «Beewashing-Honig» verbieten. Der Imker hatte das Produkt nach eigenen Angaben als satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November 2023 herausgebracht, in der Böhmermann ihn benannt und ohne Einverständnis auch sein Bild gezeigt hatte. In dem Beitrag ging es um Kritik an Firmen, die «Beewashing» als eine Form des Greenwashings betreiben - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Begriff für Bienen.

In Abwägung der Persönlichkeitsrechte bewertete das Gericht den Schutz von Böhmermann nicht höher als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürften Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, «wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden», erklärte die Richterin. Davon sei man ausgegangen. Im vorliegenden Fall handele es sich um ein Bildnis aus dem öffentlichen Bereich, es zeige Böhmermann im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und nicht als Privatperson, sondern als Teil einer Sendung mit Millionenpublikum.

Nachdem Heinzig eine folgende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hatte, klagte Böhmermann. Einen Vergleich bei einem Gütetermin vor Gericht Mitte Januar lehnten beide Seiten ab. Eine Woche später habe Heinzig den umstrittenen Honig vom Markt genommen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er damit «ein geeignetes Mittel» gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise mit dem Bericht in Böhmermanns Sendung auseinanderzusetzen. Der habe ihn dort «ungefragt vor einem Millionenpublikum spöttisch ins Licht der Unlauterbarkeit gestellt», sagte die Richterin. Der satirische Ansatz von Heinzig’s Reaktion sei für die Öffentlichkeit auch aufgrund des bekannten Konzepts der Sendung klar erkennbar und Böhmermann deutschlandweit als deren Moderator bekannt, auch dafür, dass er bewusst überspitzt Dinge darstelle.

© dpa
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