Nach Freisprüchen durch das Amtsgericht Rheine und das Landgericht Münster verwarf das OLG die Revision der Staatsanwaltschaft jetzt als unbegründet. Die Feststellungen und rechtlichen Bewertungen der Vorinstanzen seien nicht zu beanstanden.
In dem Fall ging es um Verkaufsverhandlungen über Baumaschinen. Dabei soll der Freigesprochene seinem Gegenüber mit einem Trick die Umwandlung von Papier in 50-Euro-Scheine demonstriert haben. Dabei wurden aus einem 50 Euro-Schein drei 50 Euro-Scheine. Die Echtheit der angeblich aus Papier gewonnenen Scheine ließ sich der Neuenkirchener von einer Bank bestätigen.
Zum Abschluss des Geschäfts wollte er echte 50.000 Euro mitbringen, die dann in eine größere Summe «umgewandelt» werden sollten. Am Vortag des Treffens überkamen den Mann aber Zweifel und er informierte die Polizei. Am Tattag selbst trafen sich die beiden Männer, aber noch bevor das Gespräch auf die geplante «Umwandlung» kam und das Papier oder das Geld hervorgeholt wurden, schritt die Polizei ein.
Die Tat sei damals noch nicht in der Weise begonnen worden, dass eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls oder versuchten Betruges in Betracht komme, stellte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstagabend fest. Die Schwelle zum «Jetzt geht’s los» sei nicht überschritten worden.
Das Geld des geplanten Opfers sei konkret nicht in Gefahr gewesen, erläuterte das Gericht. Die Polizei sei sozusagen «zu früh» eingeschritten, in dem Sinne, dass die vom Angeklagten geplante Straftat noch nicht in Gang gesetzt worden sei.