Die beiden Männer waren laut den Ermittlern wegen Straftaten im Maßregelvollzug. Im Fall des 20 Jahre alten mutmaßlichen Täters ging es laut einem Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft um eine schwere räuberische Erpressung, die er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hatte. Er werde nun in eine andere Einrichtung verlegt.
Es ermittelt eine Mordkommission. Auch in Fällen, in denen bei Tätern eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit festgestellt wird, kann es bei einem Prozess ein Urteil geben. Ein Richter kann in so einem Fall die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung anordnen.