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Junge Männer wegen Raub mit Todesfolge verurteilt

Ein 85-Jähriger wurde im vergangenen September in seinem Haus in Pulheim überfallen und getötet. Zwei Täter wurden nun vom Kölner Landgericht wegen Raubs mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Landgericht Köln
Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin. © Federico Gambarini/dpa

Zwei junge Männer sind am Dienstag in Köln wegen der Tötung eines 85 Jahre alten Mannes verurteilt worden. Das Landgericht sprach sie wegen Raubs mit Todesfolge schuldig. Ein 21-Jähriger wurde zu sechs Jahren, ein 20-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt. Beide Strafen wurden aufgrund von Verzögerungen der Reife der aus Syrien stammenden Angeklagten nach Jugendstrafrecht ausgesprochen.

«Die Tat war ein Albtraum», machte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung deutlich. Demnach waren die beiden Angeklagten im vergangenen September mit zwei weiteren, bis heute flüchtigen Mittätern aus Osnabrück zum Haus des Mannes nach Pulheim gefahren, um «gezielt ein älteres und wehrloses Opfer» auszurauben. Sie klingelten und versetzten dem alten Mann sofort nach dem Öffnen Faustschläge.

Auf der Suche nach Beute fanden die Täter im Keller einen fest verbauten Tresor. Sie brachten den 85-Jährigen in den Keller. Dort verfiel der Mann vermutlich in Panik und konnte das Versteck des Tresor-Schlüssels deshalb nicht nennen. «Daraufhin ist ein Täter durchgedreht», sagte der Vorsitzende Richter. Anschließend hätten die Täter den Mann getötet. Die Beute sei schließlich mit mindestens 50 Euro aus dem Portemonnaie des Opfers äußerst gering gewesen.

Ursprünglich waren die jungen Männer wegen Mordes aus Habgier angeklagt. Das Gericht konnte aber keine Tötungsabsicht feststellen und stufte die Tat deshalb zu einem Raub mit Todesfolge herab. Während der 21-Jährige nach Überzeugung des Gerichts das Haus des 85-Jährigen nie betrat, sondern am Fluchtfahrzeug wartete, war der 20-Jährige sicher im Haus. Fingerabdrücke und DNA-Spuren belegten dies. Bezüglich des 20-Jährigen sagte der Vorsitzende, dass die Kammer nicht sicher sei, ob er an «der Tötung des Opfers beteiligt» gewesen sei. «Wir halten es aber für wahrscheinlich, dass er dabei war, als das Opfer im Keller umgebracht wurde», sagte der Vorsitzende weiter. Das jeweils unterschiedliche Strafmaß begründete das Gericht mit den unterschiedlichen Tatbeiträgen der Angeklagten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.

© dpa
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