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Kind geschlagen und Lehrerin angegriffen - Bewährungsstrafe

Sie schlägt und beleidigt einen Zwölfjährigen und schüttet Limonade über den Kopf einer Lehrerin aus. Für die Ausraster einer Frau ist auch eine psychische Erkrankung verantwortlich.
Amtsgericht Osnabrück
Blick auf den Eingang vom Amtsgericht Osnabrück. © Friso Gentsch/dpa

Wegen einer Ohrfeige und der rassistischen Beleidigung eines Zwölfjährigen ist eine Frau vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Auch den Angriff auf eine Lehrerin ihres Sohnes ahndete das Gericht mit der am Montag verhängten Strafe: Die im Kreis Steinfurt in NRW lebende 31-Jährige war aus Empörung über die Pädagogin ins Klassenzimmer gestürmt und hatte sie mit Orangenlimonade überschüttet. Der Richter erkannte in dem Verhalten der Angeklagten Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Volksverhetzung. Sie muss außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter Florian Ewald hielt der 31-Jährigen zugute, dass sie zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig war. Ihr Anwalt hatte in der Verhandlung ausgeführt, dass seine Mandantin bei den Taten im vergangenen Herbst wegen ihrer Schwangerschaft die ihr verschriebenen Psychopharmaka nicht genommen habe: «Damals war sie ein anderer Mensch als der, der heute vor ihnen sitzt.»

Der Ehemann schilderte das damalige Verhalten seiner Noch-Ehefrau als aufbrausend und von schnellen Stimmungsschwankungen geprägt. Seine Frau habe auch seine Familie beleidigt. Ihrem Anwalt zufolge sind derzeit noch zwei Strafverfahren vor den Amtsgerichten in Ibbenbüren und Tecklenburg (Kreis Steinfurt) anhängig. Auch bei diesen Verfahren gehe es unter anderem um Beleidigung.

Insgesamt sei die Frau 2015 siebenmal in NRW wegen ähnlich gelagerten Fällen zu Geldstrafen verurteilt worden, stellte der Richter fest. Daher reiche nun eine Geldstrafe nicht mehr aus, begründete er die Freiheitsstrafe. Die Sozialstunden sollten der Frau Gelegenheit geben, über ihre Taten nachzudenken.

Der Angriff auf den zwölfjährigen Jungen ereignete sich am 19. Oktober vergangenen Jahres auf einem Sportplatz im Osnabrücker Stadtteil Dodesheide. Der Sohn der Angeklagten war mit anderen Jungs in einen Streit geraten. Das Kind rief seine Eltern an und beschwerte sich, er werde von den Kindern gemobbt. Vater und Mutter fuhren zu dem Sportplatz. Die Frau schlug dem Zwölfjährigen mit der flachen Hand ins Gesicht, dabei fiel seine Brille zu Boden. Danach habe sie ihn noch am Kragen gepackt und «Scheiß Ausländer, ihr werdet sehen, was wir mit Eurem Land tun» gerufen. Auch der jüngere Bruder und ein Freund der beiden bezeugten, dass dieser Satz fiel. Das sei ein klar rassistischer Ausruf gewesen, den sie einem Kind und dessen Freunden an den Kopf geworfen habe, stellte Richter Ewald fest.

Der Attacke auf die Lehrerin ihres Sohnes am 2. November vergangenen Jahres war ein auffallendes Verhalten des Siebtklässlers während des Englischunterrichts vorausgegangen, schilderte die als Zeugin geladene Lehrerin. Der Junge sei unruhig gewesen, habe die anderen gestört und Limonade getrunken. Weil in der Schule koffein- und zuckerhaltige Getränke nicht erlaubt seien, habe sie ihm das Getränk weggenommen und den Schüler zur Einzelarbeit aus der Klasse geschickt. Der Sohn rief daraufhin seine Eltern an, die sofort zur Schule fuhren. Die Mutter sei in den Klassenraum gestürmt und habe die völlig überraschte Lehrerin mit einer Limonade überschüttet.

Die Angeklagte erklärte ihr Verhalten damit, dass sie es nicht für richtig gehalten habe, dass die Lehrerin ihrem Sohn zu trinken verboten habe, als er Durst hatte. «Einen Angriff auf Lehrpersonal wird nicht toleriert», sagte Richter Ewald. Die 31-Jährige hätte erst das Gespräch mit der Lehrerin suchen müssen. Der Zwischenfall habe auch die Klasse verstört. «Das sind Kinder, die können es noch gar nicht einordnen, wenn eine Respektsperson so vor ihren Augen behandelt wird», sagte er.

Die Angeklagte bat in der Verhandlung die Lehrerin und die Kinder um Entschuldigung. Seine Mandantin sei in der Zwischenzeit in einer psychiatrischen Klinik in stationärer Behandlung gewesen und medikamentös eingestellt, erklärte ihr Anwalt. Sie werde auch überwacht, dass sie regelmäßig die Medikamente gegen ihre psychische Erkrankung nehme, versicherte die Frau.

© dpa
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