Das Bistum Essen will Missbrauchsopfer bei der Aufarbeitung der Taten unterstützen und gewährt ihnen dazu Einsicht in seine Akten oder zumindest schriftliche Auskunft zu Inhalten. Das gelte für Sachakten mit Informationen zu Verdachtsfällen und im Rahmen der persönlichkeitsrechtlichen Grenzen auch für Personalakten mit Angaben etwa zu Entlassungen oder Versetzungen von Geistlichen, teilte das Bistum am Freitag mit.
Auskünfte aus diesen früher als «Geheimakten» angesehen Personalaktenbeständen könnten auf Anfrage von Bistumsbeschäftigten oder auch von unabhängigen Notaren zusammengestellt werden. Die Kosten übernehme das Bistum, hieß es. Sachakten stünden auch Aufarbeitungskommissionen der katholischen Bistümer, Hochschulen und beauftragte Rechtsanwaltskanzleien zur Verfügung.
Das 1958 gegründete Bistum hatte vor gut einem Jahr eine unabhängige Studie präsentiert, laut der seit der Gründung 423 Fälle von Missbrauch vor allem durch Priester und Ordensleute gemeldet worden sind - mit einer hohen Dunkelziffer. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hatte von «massiven Versäumnissen bis hin zur aktiven Vertuschung» gesprochen und entschlossene Strukturveränderungen angekündigt. Im September vergangenen Jahres waren auch Missbrauchsvorwürfe gegen den Essener Gründungsbischof und späteren Kardinal Franz Hengsbach (1910-1991) bekannt geworden.