Ein 53-Jähriger, der mit verschiedenen Lügengeschichten 765.000 Euro von einer Zahnärztin erbeutet hat, ist zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den mehrfach vorbestraften Mann am Dienstag des Betrugs in 69 Fällen schuldig. Außerdem wurde die Einziehung der ergaunerten Summe angeordnet. Die Staatsanwältin hatte gesagt: «Sie haben die Frau nach Strich und Faden betrogen ... und sie wie eine Weihnachtsgans ausgenommen». Der Mann hatte auch eine Liebesbeziehung mit der Zahnärztin.
Nach Überzeugung der Richter hatte sich der Mann bei der Zahnärztin aus Mönchengladbach als erfolgreicher Anwalt und Mitgründer einer Kanzlei ausgegeben. Mit erfundenen mitleiderregenden Geschichten von schweren Schicksalsschlägen hatte er der Frau - wie das Gericht feststellte - innerhalb von vier Jahren die hohe Geldsumme abgeschwatzt und so seinen aufwendigen Lebensstil finanziert. «Wir sind überzeugt, dass jede einzelne Tat eine Täuschung war», sagte der Vorsitzende Richter.
Laut Anklage wurde die Ärztin mit immer neuen Lügengeschichten fast um ihr gesamtes Vermögen gebracht. Unter anderem habe der Angeklagte finanzielle Engpässe wegen eines angeblich im Säuglingsalter verstorbenen Kindes, der Behandlung einer behaupteten schweren Krebserkrankung der 13-jährigen Tochter sowie der Trennung von der Ehefrau vorgetäuscht. Das ergaunerte Geld habe er schlicht für Luxusgüter verprasst.
Die Ärztin hatte zum Prozessauftakt ausgesagt, dass sie den Angeklagten 2017 als Notfallpatienten kennengelernt habe. Daraus habe sich ein privater Kontakt und eine Liebesbeziehung entwickelt. «Er hat sich als Patient in mein Leben eingeschlichen», hatte die Frau berichtet. Entgegen aller Warnungen aus ihrem Umfeld hatte sie den scheinbar unverschuldet in Not geratenen Mann weiter finanziell unterstützt. Und das laut Anklage so lange, bis sie Ende 2021 ihren eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte.
Der Angeklagte äußerte sich am Dienstag erstmals zu den Vorwürfen. Er sagte, die Ärztin habe von Anfang an gewusst, dass er kein Geld habe und eine Werkstatt betreibe. Die verhängte Strafe entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte kein konkretes Strafmaß beantragt. Sie kündigte an, sie werde das Urteil anfechten.