Die AfD hatte in einem Normenkontrollantrag kritisiert, das Gesetz sei angesichts der einstigen Corona-Beschränkungen im Landtag formell verfassungswidrig zustande gekommen. Das Landesparlament sei nicht beratungsfähig gewesen und es sei keine Öffentlichkeit gegeben gewesen.
Dieser Argumentation folgte der Staatsgerichtshof nicht. Die Beratungsfähigkeit sei zu Beginn der Plenarsitzungen durch den Präsidenten festgestellt und im weiteren Verlauf nicht angezweifelt worden. Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher sowie Journalistinnen und Journalisten hätten außerdem grundsätzlich Zutritt gehabt. Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie hatte es im Landtag eine geänderte Sitzordnung gegeben, nach der nicht alle Landtagsabgeordnete im Plenarsaal anwesend sein konnten. Das Besucherprogramm war ausgesetzt worden.
Über eine weitere, gemeinsame Klage der SPD- und der FDP-Opposition im Landtag zu dem Gesetz sei noch nicht entschieden worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. SPD und FDP sehen bei der Hochschule die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr.