Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt und haben nach Behördenangaben in Strafverhandlungen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Amtierende Schöffen konnten sich laut der Behörde erneut bewerben. Werden sie zu Prozessen geladen, müssen sie auch erscheinen. Die Zahl ihrer Einsätze sei aber so bemessen, dass sie möglichst nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr absolvieren müssen. Arbeitgeber müssen sie während dieser Zeit freistellen.
Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte, sie danke den Gewählten für ihr wichtiges Engagement, das eine große Verantwortung mit sich bringe. «Durch ihre Persönlichkeit, ihre Lebenserfahrung und ihr Gerechtigkeitsempfinden leisten sie einen wertvollen Beitrag zu einer gerichtlichen Entscheidung und tragen damit zu einem funktionierenden Rechtsstaat bei.»