Die Zahl erstinstanzlicher Zivilsachen am Landgericht ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. So gingen im vergangenen Jahr 1583 Verfahren und damit rund 240 weniger ein als im Jahr 2020 (1820), wie das Gericht am Montag mitteilte. Im Vergleich zu 2022 (1416) sei die Zahl zwar gestiegen, aufgrund landesweiter Prognosen sei aber mit einem weiteren Rückgang in der kommenden Zeit zu rechnen. Erstinstanzlich ist das Landgericht in der Regel ab einem Streitwert von mehr als 5000 Euro zuständig. Auch bundesweit gehen die Zahlen demnach zurück. An den zum Landgerichtsbezirk Flensburg gehörenden Amtsgerichten Flensburg, Niebüll, Husum und Schleswig ist die Zahl der neu eingegangenen Zivilsachen seit 2020 ebenfalls tendenziell gesunken (2023: 3229, 2022: 3219; 2021: 3684; 2020: 4069).
Die Zahl der erstinstanzlichen Strafsachen am Landgericht ist mit 94 Eingängen im vergangenen Jahr zu 60 Eingängen im Jahr 2022 stark gestiegen. Sie liegt den Angaben zufolge auch deutlich über den Eingangszahlen der Vorjahre. Die Zahl der Berufungsverfahren am Landgericht lag 2023 bei 114 nach 80 Verfahren im Jahr 2022. Die Zahl der Eingänge sei aber auch in der Vergangenheit schwankend gewesen.
Als Konsequenz wurde vom Präsidium des Landgerichtes eine weitere Große Strafkammer eingerichtet und eine Zivilkammer aufgelöst. Man hoffe, so gut für die Zukunft aufgestellt zu sein, sagte Landgerichtspräsident Ralf Bauer. Die neue Kammer wird voraussichtlich zur Jahresmitte ihre Arbeit aufnehmen können. Beim Amtsgericht Flensburg ist ebenfalls zu diesem Jahr ein neues Schöffengericht eingerichtet worden. Das dortige Präsidium rechnet in diesem Bereich ebenfalls mit einem erhöhten Personalbedarf. Eine Anklage bei diesem mit je einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzten Gericht erfolgt in der Regel bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren.