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Ex-Richterin wegen Beschluss in Corona-Zeit angeklagt

Ihr Vater wollte als Pfarrer Zugang zu einer todkranken 89-Jährigen in einem Heim erhalten, als das wegen Corona nicht erlaubt war. Dann soll die Tochter als Richterin geholfen haben - mit Folgen.
Beginn Prozess gegen eine Richterin wegen Rechtsbeugung
Verfahrensbeteiligte stehen im Verhandlungssaal des Landgerichtes zum Beginn eines Prozess gegen eine Richterin wegen Rechtsbeugung während der Corona Pandemie. © Bodo Schackow/dpa

Weil sie in der Corona-Zeit ihrem Vater Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft haben soll, ist eine frühere Richterin am Landgericht Gera angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Rechtsbeugung vor. Zum Prozessbeginn am Montag äußerte sich die Frau nicht, die zur Tatzeit 33 Jahre alt und unter anderem als Bereitschaftsrichterin für den Landgerichtsbezirk Gera tätig war.

Der Vater der Angeklagten betreute als Pfarrer seelsorgerisch eine 89 Jahre alte Palliativpatientin. Die Heimleitung hatte ihm aber im April 2020 unter Verweis auf bestehende Regeln, die keine Besuche aufgrund der Infektionslage in der Corona-Pandemie zuließen, den Zutritt zu der Seniorin verwehrt.

Konkret soll die heute 37 Jahre alte Frau laut Anklage mit ihrem Vater besprochen haben, dass sie diesem per einstweiligen Rechtsschutz Zugang zum Pflegeheim verschaffen könnte. Genau das soll laut Staatsanwaltschaft passiert sein: Der Pfarrer soll am 14. April 2020 einen entsprechenden Antrag gestellt haben, als seine Tochter als damalige Bereitschaftsrichterin zuständig war. Die Angeklagte soll dann per Beschluss ihrem Vater den Zutritt zu der todkranken Patientin ermöglicht haben. Dabei habe die Frau gewusst, dass sie den Fall nicht bearbeiten dürfe, da sie als Tochter gesetzlich als befangen gelte, so der Vorwurf.

Die Frau wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen. Inzwischen arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer Kanzlei. Ihr Verteidiger stellte bei der Verhandlung am Montag mehrere Anträge. Aus seiner Sicht sind mehrere der Berufsrichter des Prozesses befangen und sollen die Verhandlung nicht weiter verhandeln. Eine Entscheidung zu dem Antrag wird am kommenden Verhandlungstermin am 24. April erwartet.

© dpa
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