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In 143 Fällen zu Aufenthaltserlaubnis verholfen

Die Härtefallkommission unterstützt Menschen, die aus humanitären oder persönlichen Aspekten nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Auch im vergangenen konnte sie Dutzenden helfen.
Vorstellung Polizeiliche Kriminalstatistik in Berlin
Iris Spranger (SPD), Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport von Berlin, spricht auf einer Pressekonferenz. © Hannes P. Albert/dpa

Die Berliner Härtefallkommission hat abgelehnten Asylbewerbern im vergangenen Jahr in 143 Fällen doch noch zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. Das teilte die Senatsinnenverwaltung am Donnerstag mit. Demnach richtete die Kommission 158 entsprechende Ersuchen an Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Davon seien 90,5 Prozent (143 Fälle) positiv beschieden worden, so dass das Landesamt für Einwanderung den Menschen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte.

Die sechs Hauptherkunftsländer der Betroffenen waren demnach Georgien, Moldau, Aserbaidschan, der Iran, Ghana und Pakistan. Im Jahr 2022 wurden den Angaben zufolge 96 Prozent der Fälle positiv beschieden (2021: 76,7 Prozent; 2020: 72,4 Prozent).

Wie viele Menschen sich im vergangenen Jahr genau hinter den genannten Fällen verbergen, wurde nicht mitgeteilt. Insgesamt bekam die Härtefallkommission 2023 den Angaben zufolge 278 Fälle auf den Tisch, die 427 Personen betrafen. Beraten wurden in zwölf Sitzungen 191 Fälle, von denen dann 158 in ein Ersuchen an die Innenverwaltung mündeten.

Der Härtefallkommission gehören unter anderem Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsrat sowie die Integrations- und Migrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, an. Das Gremium prüft im Einzelfall, ob ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären Gründen nicht doch bleiben können.

© dpa
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