Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Bereitschaftsdienst: Auf Abruf, aber nicht ohne Regeln

Ob in der Pflege, als Sozialpädagogin oder bei der Feuerwehr: Bereitschaftsdienst kommt in verschiedenen Berufen vor. Wer zur Bereitschaft verpflichtet ist, sollte seine Rechte kennen.
Feuerfeste Stiefel und Hose stehen für den Einsatz bereit
Nicht nur wenn's brennt: Bereitschaftsdienst zählt arbeitsrechtlich als Arbeitszeit. © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn

Im Notfall sofort zur Stelle - dafür gibt es Bereitschaftsdienste. Beschäftigte gehen dabei nicht aktiv ihrer regulären Tätigkeit nach, halten sich aber an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf Abruf bereit. Bereitschaftszeit zählt deshalb auch als Arbeitszeit und muss grundsätzlich vergütet werden. Drei weitere wichtige Regeln, die Beschäftigte mit Bereitschaftszeiten kennen sollten. 

1. Arbeitgeber dürfen Bereitschaftsdienst nicht einfach so anordnen

Arbeitgeber können Bereitschaftsdienste nur anordnen, wenn es eine vertragliche oder tarifliche Grundlage gibt. Das erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Wichtig sei, dass der Arbeitgeber bei der Verteilung der Dienste etwa Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen nimmt, insbesondere bei Nachtarbeit. Bereitschaftseinsätze sollten außerdem gleichmäßig unter den Beschäftigten, die dafür infrage kommen, aufgeteilt werden.

2. Beim Bereitschaftsdienst gelten die gesetzlichen Ruhezeiten

Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit. Entsprechend muss der Arbeitgeber die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten, so der Fachanwalt. Selbst wenn während des Bereitschaftsdienstes keine aktive Arbeitsleistung erbracht wurde, dürfen Ruhezeiten nicht einfach entfallen. Nach einem Bereitschaftsdienst steht einem Arbeitnehmer laut Volker Görzel grundsätzlich eine Ruhezeit von elf Stunden zu.

3. Bereitschaftsdienst ist auch ohne Ausgleich möglich 

In bestimmten Bereichen, wie dem Gesundheitssektor, gebe es die sogenannte «Opt-out-Regelung», erklärt Görzel. Der Begriff beschreibt die Möglichkeit, dass Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber eine höhere Wochenarbeitszeit vereinbaren als die im Arbeitszeitgesetz prinzipiell vorgeschriebenen 48 Stunden. Nach individueller Absprache ist es somit möglich, die tägliche Arbeitszeit über acht Stunden hinaus zu verlängern – ohne direkten Ausgleich. Dies gelte vor allem für Nachtbereitschaften in Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen, so Görzel.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Hermes Phettberg
People news
TV-Kultstar in den 90er Jahren: Hermes Phettberg gestorben
Vorstellung der künstlerischen Leitung der documenta 16
Kultur
Naomi Beckwith übernimmt Künstlerische Leitung der documenta
Szene des Klassikers «Drei Haselnüsse für Aschenbrödel»
Tv & kino
Wann läuft "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel" im TV?
Sonne, Regen oder Wind? Die besten Wetter-Apps für 2025
Handy ratgeber & tests
Sonne, Regen oder Wind? Die besten Wetter-Apps für 2025
Netflix-Kontakt: So erreichst Du den Streamingdienst
Handy ratgeber & tests
Netflix-Kontakt: So erreichst Du den Streamingdienst
Apple Watch Ultra 3: So könnte die Smartwatch ausgestattet sein
Handy ratgeber & tests
Apple Watch Ultra 3: So könnte die Smartwatch ausgestattet sein
Speerwurf-Olympiasieger Wolfermann gestorben
Sport news
«Goldener Arm» von München: Olympia-Held Wolfermann tot
Winterwetter in Weimar
Wohnen
Frost an Leitungen: So vermeiden Sie Rohrbrüche