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Regie-Duo wegen Berlinale-Films im Iran zu Haft verurteilt

Vor einem Jahr feierte das Publikum der Berlinale den Film «Keyke mahboobe man». Nun spricht die iranische Justiz gegen Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha ein erstes Urteil.
Regie-Duo Moghaddam und Sanaeeha
Während der Berlinale 2024 stand ein Foto der beiden Regisseure Maryam Moghaddam (links) und Behtash Sanaeeha bei der Pressekonferenz zum Film «Keyke mahboobe man» (englischer Titel: «My Favourite Cake») neben den leer gebliebenen Plätzen auf dem Podium. © Soeren Stache/dpa

Irans Justiz hat das bekannte Regie-Duo Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha laut deren Aussagen wegen ihres Berlinale-Films zu Haftstrafen verurteilt. Ein Revolutionsgericht in Teheran verurteilte die Filmschaffenden wegen «Propaganda gegen das System» zu 14 Monaten Haft, wie es in einer gemeinsamen Erklärung auf Instagram hieß. 

Die Haftstrafe muss jedoch erst in fünf Jahren angetreten werden. Zudem wurde eine Geldstrafe verhängt. Irans Justiz äußerte sich zunächst nicht.

Moghaddam und Sanaeeha hatten auf der Berlinale Anfang 2024 ihren Film «Keyke mahboobe man» («Ein kleines Stück vom Kuchen») vorgestellt, der vom Publikum bejubelt wurde. Er erzählt die Geschichte einer 70 Jahre alten Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes das Liebesleben wiederentdeckt. Das Duo wurde damals an der Ausreise gehindert und konnte den Film, der inzwischen viel Aufmerksamkeit erlangt hat, nicht selbst präsentieren.

Gericht verhängt auch Urteil gegen Filmproduzenten 

Auch der Produzent Gholamresa Mussawi wurde laut den Filmschaffenden verurteilt. Das Gericht verhängte wegen «Beteiligung an der Produktion von anstößigem Material» eine weitere einjährige Haftstrafe für alle drei Angeklagten, die ebenfalls erst in fünf Jahren angetreten werden soll. Zudem wurde die Beschlagnahme von Filmausrüstung angeordnet. Gemäß iranischer Rechtsprechung wird jedoch nur die höchste beider Haftstrafen vollstreckt. 

Seit der Islamischen Revolution von 1979 unterliegt auch Irans Film- und Kulturszene der strengen Beobachtung durch die Behörden. Filmschaffende etwa müssen offiziell ihre Drehgenehmigungen und Kinovorführungen durch das Ministerium für Kultur und islamische Führung beantragen. Irans lebendige Kunst- und Filmszene war jedoch schon immer ein Ort subtiler oder auch ganz offensichtlicher Kritik am System.

© dpa
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