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Teilerfolg für FC: Hohe Geldstrafe reduziert

Der 1. FC Köln muss wegen des Abbrennens von Pyrotechnik von seinen Fans keine gut 620.000 Euro mehr bezahlen. Die nun verhängte Geldstrafe trifft den angeschlagenen Fußballclub aber immer noch hart.
Pyrotechnik in der Kölner Fankurve
Das Abbrennen von Pyrotechnik durch Kölner Fans kommt dem FC teuer zu stehen. © Rolf Vennenbernd/dpa

Der 1. FC Köln hat mit seinem Versuch, die drastische Geldstrafe wegen des Abbrennens von Pyrotechnik seiner Fans zu reduzieren, Erfolg gehabt.

Von den ursprünglich rund 620.000 Euro, die der DFB-Kontrollausschuss beantragt hatte, muss der abstiegsbedrohte Bundesligist nun immerhin noch 433.000 Euro bezahlen. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund mit. Von dieser Summe können die Kölner 144.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die ungewöhnlich hohe Summe geht auf Vorfälle beim Derby am 22. Oktober 2023 gegen Borussia Mönchengladbach zurück, bei dem in der Kölner Fankurve vor dem Spiel massiv Pyrotechnik abgebrannt worden war.

Statt der ursprünglich beantragten Strafe von 595.000 Euro nur für dieses Spiel müssen die Kölner 420.000 Euro zahlen. Hinzu kommen 13.000 Euro für Vorkommnisse beim Spiel bei Eintracht Frankfurt am 3. September. Dafür waren ursprünglich 23.000 Euro beantragt worden.

Strafe trifft FC hart

In beiden Fällen blieb das DFB-Sportgericht unterhalb der beantragten Strafen, da der FC inzwischen jeweils zwei Täter ermittelt habe. «Wir unterstellen ferner, dass der 1. FC Köln die verhängten Geldstrafen als Regressforderung gegen die Täter geltend machen wird. Dies sind die alleinigen Gründe, warum dem Sportgericht eine deutliche Reduzierung der vom Kontrollausschuss beantragten Geldstrafen gerechtfertigt erschien», sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz.

Vor allem der Fall beim Derby gegen Gladbach und die Höhe der Strafe hatte hohe Wellen geschlagen. Auch die nun verhängte Strafe trifft den finanziell beschränkten Club hart. Kölns Geschäftsführer Christian Keller hatte nach Beantragung der Strafe von «einem enormen finanziellen Schaden» gesprochen.

© dpa
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