Wegen des Fehlverhaltens seiner Fans bei acht Spielen ist der Fußball-Zweitligist Hannover 96 zu einer Geldstrafe von insgesamt 289.500 Euro verurteilt worden. Das gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main bekannt. Der Verein kann ein Drittel des Betrags für präventive sicherheitstechnische Maßnahmen verwenden und außerdem innerhalb von einer Woche noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Verhandelt wurden in Frankfurt am Main unterschiedliche Vergehen: das Zünden von Pyrotechnik im Fanblock, die Proteste gegen den geplanten Investoren-Einstieg bei der DFL etwa beim Heimspiel gegen Hansa Rostock und auch das Zeigen eines Banners mit dem Gesicht von 96-Geschäftsführer Martin Kind in einem Fadenkreuz während der beinahe abgebrochenen Partie beim Hamburger SV. Dafür verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 30.000 Euro, während das Entzünden von mehreren Raketen und Bengalischen Feuern vor dem Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern mit 150.000 Euro geahndet wurde.
Hannovers Profifußball-Boss Kind hatte sich bereits im April nach einem Treffen mit der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens entschieden gegen das System der Geldstrafen in solchen Fällen ausgesprochen. «Es ist verbandsrechtlich so geregelt, dass wir für das Fehlverhalten Dritter haften. Dieses System halten wir für falsch», sagte er. «In der vergangenen Saison haben wir Strafen in Höhe von 625.000 Euro gezahlt. Die Strafen sollen einen präventiven Charakter haben. Das ist aber nicht der Fall.» Dieses Thema müsse dringend «mit den 36 Clubs der ersten und zweiten Liga diskutiert werden».