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Nach Bob-Unfall Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben

Der Unfall erschütterte über die Landesgrenzen hinweg: Ein Freizeitvergnügen nimmt eine tragische Wendung, als ein Bob in einem Eiskanal gegen einen Schlauchring fährt. Ein Mann stirbt, eine Frau wird schwer verletzt. Nun ist in dem Fall Anklage erhoben worden.
Bobbahn Oberhof
Blick auf die Anlagen der Bob- und Rennrodelbahn. © Daniel Vogl/dpa

Es war als spaßiger Ausflug geplant und endete in einer Katastrophe: Im Februar prallte ein Gästebob auf der Rennrodelbahn in Oberhof im Zielbereich des Eiskanals gegen einen Schlauchring. In dem Ice-Tube genannten Gefährt saßen ein Mann und eine Frau. Der 45-Jährige starb, die 41 Jahre alte Frau wurde schwer verletzt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Meiningen in der Sache Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Das Amtsgericht Suhl bestätigte den Eingang am Dienstag.

Die Angeschuldigte betreue ehrenamtlich die Gästefahrten auf der Rennschlittenbahn, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Sie sei Mitglied in einem Verein, der diese Fahrten absichere. Als solches sei sie auch am Unglücksabend im Einsatz gewesen. Zuerst hatte die «Thüringer Allgemeine» über die Anklageerhebung berichtet.

Wann nach Zulassung der Anklage die Verhandlung beginnen kann, sei noch nicht klar. Es sei allerdings unwahrscheinlich, dass noch in diesem Jahr verhandelt werde, so der Amtsgerichtssprecher.

Der Tote und die schwer verletzte Frau waren nach Polizeiangaben von damals Gäste aus Thüringen gewesen. Der Vierer-Bob wiederum war von einem erfahrenen Piloten gesteuert worden. Darin saßen neben dem Piloten als Gäste Thüringens Staatssekretär im Thüringer Infrastruktur- und Agrarministerium, eine Ministeriumsmitarbeiterin sowie ein Mitarbeiter der Landesforstanstalt. Sie erlitten leichte Verletzungen.

Die etwa 1500 Meter lange Eiskanalbahn wird vor allem für Profisport benutzt. Bis zum Unfall war es aber auch möglich, dass Gäste etwa in einem von einem Profi gesteuerten Bob mitfahren oder mit Schlauchringen die Eisrinne runterfahren.

Wann es diese Möglichkeit der Winternutzung wieder geben wird, sei noch nicht geklärt, sagte Ronny Knoll vom Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum am Dienstag. «Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.» In Gesprächen mit den Vereinen, die Veranstaltungen auf der Anlage durchführen, müsse geklärt werden, wie solche Angebote gegebenenfalls in Zukunft aussehen könnten. Der Zweckverband ist Eigentümerin und Betreiberin der Anlage.

Durch eine Modernisierung der Anlage innerhalb der vergangenen Jahre seien die sicherheitstechnischen Vorrichtungen auf aktuellem Stand, sagte Knoll. So gebe es etwa mehrere Signalstufen, bevor ein Bob in den Eiskanal geschoben werden dürfe. «Eigentlich ist es ausgeschlossen, dass zwei Gefährte in der Bahn sind, da ist grundlegend etwas schiefgelaufen», hatte Oberhofs parteiloser Bürgermeister Thomas Schulz kurz nach dem Unfall gesagt.

© dpa
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