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Musikschulgesetz stellt Einrichtungen vor Herausforderungen

Mit einem neuen Gesetz sollten Musikschulen gestärkt werden. Aber die Regelungen haben auch manche Herausforderung mit sich gebracht, die die Schulen noch umtreiben.
Ein Mädchen spielt auf einer Geige
Ein Mädchen spielt auf einer Geige. © Robert Michael/dpa/Symbolbild

Das vor zwei Jahren verabschiedete Musik- und Jugendkunstschulgesetz hält die kommunalen Musikschulen in Thüringen weiter in Atem. «Aktuell gibt es für die Musikschulen viele Herausforderungen», sagte Romy Kopmann, Geschäftsführerin im Landesverband der Thüringer Musikschulen. Aktuell sei die Umsetzung des 2022 verabschiedeten Gesetz die größte dieser Herausforderungen.

Grundsätzlich sei es positiv, dass sich das Land nun verlässlich an der Finanzierung der Schulen beteilige. Zudem sei das Gesetz eine Argumentationshilfe bei der Forderung nach ordentlichen Arbeitsverhältnissen für Musiklehrer. Qualifiziertes Personal in verlässlichen Anstellungsverhältnissen zu haben, sei im Interesse des Musikschulverbandes - und auch in den Kommunen sei das prinzipiell gewollt, so Kopmann. Das Gesetz stellt einen festen finanziellen Zuschuss für Musikschulen in Aussicht, unter der Voraussetzung, dass dort bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden.

Regelungen bringen auch Herausforderungen

Die Umsetzung gestaltet sich Kopmann zufolge an manchen Stellen aber schwierig: Zunächst einmal seien die zusätzlichen Kosten eine große Belastung für die einzelnen Kommunen. Schulschließungen aufgrund der gestiegenen Kosten seien aber bislang nicht abzusehen. Probleme gebe es bei der Qualifizierung in Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Letztlich gebe es auch Fälle, in denen Berufsmusiker eigentlich keinen festen Zweitjob anstrebten und mit der Honorar-Lösung zufrieden seien.

Aus Verbandssicht sei daher etwas mehr Flexibilität bei der Umsetzung wünschenswert, so Kopmann. Eine zentrale Rolle spiele auch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts zur Absicherungspflicht von Honorarkräften. Aus dieser Einzelentscheidung können sich Haftungsrisiken für Honorarkräfte und hohe finanzielle Nachforderungen der Sozialversicherungen an die Träger ergeben.

Vorgaben für Zahl von fest angestellten Lehrenden

Mit dem Musik- und Jugendkunstschulgesetz soll erreicht werden, dass möglichst viele der vorher verbreiteten Anstellungen auf Honorarbasis in reguläre Beschäftigungsverhältnisse überführt werden, erklärt Maria-Theresia Meißner von der Thüringer Staatskanzlei. Um Fördermittel zu erhalten, müssten Schulen staatlich anerkannt sein.

Um dies zu erreichen, müsse mindestens die Hälfte der Musiklehrer unbefristet und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Für eine Übergangszeit von drei Jahren wurde dieser vorgeschriebene Anteil der Festangestellten auf 25 Prozent verringert. Zudem muss die geeignete Qualifikation der Lehrkräfte nachgewiesen werden.

Viele Schule erfüllen Anforderungen

Prinzipiell seien die Schulen bereits auf einem guten Weg, so Kopmann: Den reduzierten Anforderungen für die Festangestellten-Quote von 25 Prozent würden alle kommunalen Musikschulen gerecht. Etwa die Hälfte der Schulen erfülle bereits die 50-Prozent-Quote.

Auch bei der Anerkennung gebe es Fortschritte. Aktuell würden die Erfahrungen und Probleme der Musikschulen gesammelt, belastbare Erkenntnisse gebe es aktuell noch nicht. So rechnet etwa die Musikschule Jena einer Sprecherin zufolge damit, frühestens im Herbst konkrete Aussagen machen zu können. Dort habe die unklare Gesamtsituation zu einer Verunsicherung der Honorarkräfte geführt.

Dudelsack, Cembalo und Gambe in Ausnahmen

Abseits dieser Problematik werde es vor allem auf dem Land immer schwieriger, für Musikschulen geeignetes Personal zu finden, hieß es. Kommunale Orchester wirkten sich spürbar positiv auf das Angebot aus, weil dann unter anderem auch Unterricht für ungewöhnlichere Instrumente angeboten werden könne. So werde an der Musikschule Altenburger Land unter anderem Dudelsack-, Orgel- und Cembalo-Unterricht angeboten. In Jena könnten aktuell Harfe und Gambe erlernt werden.

Grundsätzlich sei die Nachfrage stabil, so Kopmann. Nach wie vor sei Unterricht für Gitarre und Klavier am gefragtesten. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass Präsenzunterricht nicht durch Online-Kurse ersetzbar sei. Allerdings stellten digitale Medien wie Übungs-Apps oder über Tablets abrufbare Notenhefte eine gute Ergänzung dar.

In Thüringen gibt es dem Verband zufolge aktuell 25 kommunale Musikschulen, in denen zu Jahresbeginn über 26 000 Schüler eingeschrieben waren. Allein für die Musikschulen wurden im Landeshaushalt 2024 insgesamt 4,35 Millionen Euro eingestellt.

© dpa
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