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Landarztquote bei Studienplatzvergabe auch für Zahnärzte

Mit besseren Chancen auf einen Medizin-Studienplatz sollen angehende Ärzte künftig in Thüringen gehalten werden. Die Abiturnote soll dabei nicht den Ausschlag geben, doch es gibt andere Kriterien.
Arzt
Ein Arzt trägt ein Stethoskop um den Hals. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Mit einer Landarztquote bei der Vergabe von Studienplätzen für Allgemein- und Zahnmediziner will Thüringens Landesregierung dem Ärztemangel entgegentreten. Ein entsprechendes Gesetz soll der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause abschließend beraten, wie die Thüringer Linke-Fraktion und die CDU-Fraktion am Wochenende mitteilten. Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor den Weg dafür freigemacht.

«Wir steigern damit langfristig die Attraktivität Thüringens für junge Medizinerinnen und Mediziner, denn die Hürden für die Aufnahme eines Medizinstudiums, die oft in einem hohen Numerus Clausus bestehen, werden so nachhaltig abgebaut», erklärte der Linke-Gesundheitspolitiker Ralf Plötner.

Zahnärzte mit aufgenommen

Ursprünglich sollte die Landarztquote nur für angehende Hausärzte kommen, nun sind auch Zahnärzte im Gesetz berücksichtigt. «Auch die Versorgung mit Zahnärzten wird auf dem Land zunehmend zum Problem. Mit der Landzahnarztquote wollen wir dafür sorgen, dass auch der Zahnarzt für alle Thüringer erreichbar bleibt», erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel.

Abiturnote nicht entscheidend

Das Konzept sieht eine Vorabquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vor. Bedingung ist, dass sich die Studierenden für mindestens zehn Jahre verpflichten, nach dem Studium dann als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen zu praktizieren. Die Abiturnote soll bei dem Auswahlverfahren nicht gewichtet werden, «da jeder unabhängig von der Abschlussnote eine gleichwertige Zugangschance bekommen soll», hieß es in einer Mitteilung der Linke-Fraktion. Stattdessen soll es ein Punktesystem geben, in das etwa freiwilliges Engagement und vorherige Berufstätigkeit als positive Auswahlkriterien einfließen sollen.

Linke, SPD und Grüne haben im Parlament keine eigene Mehrheit. Sie sind daher auf die Opposition angewiesen, um Gesetze zu verabschieden.

Wirkung soll überprüft werden

Der Gesetzentwurf kommt von der rot-rot-grünen Landesregierung. Die CDU reklamiert aber für sich, bereits seit Jahren auf eine entsprechende Initiative gedrungen zu haben. Außerdem stamme der Antrag zur Erweiterung um Zahnmediziner von den Christdemokraten, hieß es.

Nach Angaben der Linke-Fraktion soll die Wirkung des Gesetzes erstmals zum 31. Dezember 2026 überprüft werden und anschließend alle drei Jahre. «So kann flexibel auf neue demografische Entwicklungen reagiert werden», teilte die Linke-Fraktion mit. Elternzeiten sollen nicht in die Vertragslaufzeit von zehn Jahren hinzuzählen. Mit dem Gesetz wolle man gezielt der zu erwartenden hohen Anzahl von Renteneintritten begegnen, so Plötner.

© dpa
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