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Feuerwehreinsatz für Übergewichtige: Kostenfrage regeln

Bei Rettungseinsätzen wird manchmal die Feuerwehr zur Hilfe gerufen, etwa, wenn stark Übergewichtige transportiert werden sollen. Gemeinden sollen die Kosten dafür abrechnen können.
Feuerwehr
Blaulichter leuchten auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Gemeinden sollen die Kosten für Feuerwehreinsätze zum Transport von Übergewichtigen in medizinischen Notfällen bei den Krankenkassen abrechnen können. Das sieht eine Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor, die noch vor der Sommerpause im Thüringer Landtag verabschiedet werden soll. Der Innenausschuss machte dafür am Donnerstag den Weg frei. Eine Übergangszeit bis Ende 2025 soll ermöglichen, dass Details zur Kostenübernahme geklärt werden. Bisher konnten die Gemeinden die Kosten für solche Einsätze nicht geltend machen. Nach Angaben des Innenausschuss-Vorsitzenden Sascha Bilay (Linke) sollen die Leistungen bei den Krankenkassen abgerechnet werden. 

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass sich ehrenamtliche Feuerwehrleute zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sollen. Die Formulierung wurde nach den Ausschussberatungen leicht geändert, wie Bilay erläuterte. Ursprünglich sollten die Einsatzkräfte für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, nun soll ein Bekenntnis reichen.

Die Grünen-Innenpolitikerin Madeleine Henfling erklärte, im Gesetz werde verankert, dass in der Feuerwehr Tätige selbstverständlich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen hätten. Viele Kommunen hätten dies bereits in ihren Satzungen geregelt.

Die Novelle sieht auch eine Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschalen von 25 auf 50 Euro vor. Die Jugendfeuerwehr-Pauschale zahlt das Land jährlich an die Gemeinden nach der Zahl der Jugendlichen, die bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte das neue Gesetz als eines der modernsten in Deutschland bezeichnet. 

Nach Angaben von Bilay sollen Feuerwehren nach den Gesetzesänderungen den Verkehr regeln dürfen, wenn keine Polizei vor Ort ist - zum Beispiel auch bei Festumzügen.

Die Thüringer CDU-Fraktion kritisierte, dass die Änderungen zu spät kommen. «Es ist höchste Zeit, dass wir diese dringend notwendigen Verbesserungen für den Katastrophenschutz in Thüringen auf den Weg gebracht haben», erklärte der CDU-Abgeordnete Jonas Urbach.

Die Änderungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sollen noch vor der Sommerpause das Parlament passieren. Angesetzt sind in diesem Monat sechs Plenumstage, auf der Tagesordnung stehen noch mehr als 100 Punkte. 

© dpa
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