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Sächsische Polizei nutzt vermehrt Drohnen bei Einsätzen

Das Auge fliegt mit: Drohnen gehören mittlerweile zum Alltag, auch bei der polizeilichen Arbeit. In Sachsen werden sie unter anderem bei Fußballspielen genutzt.
Drohneneinsatz der Polizei
Eine Drohne der Polizei vom Typ DJI Maurice 300 fliegt vor dem Stadion entlang. © Robert Michael/dpa

Die sächsische Polizei setzt bei ihren Einsätzen immer häufiger auf Drohnen. Das belegen Zahlen, die am Montag in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken im Landtag veröffentlicht wurden. Demnach ließ die Polizei im vergangenen Jahr 135 Mal solche unbemannten Fluggeräte über dem Freistaat aufsteigen - mehr als dreimal so viel wie 2022 (41 Einsätze), stellten die Linken klar. Zuletzt stiegen Drohnen vermehrt bei Fußballspielen auf. Auch die Größe der polizeilichen Drohnen-Flotte wuchs an. 2021 befanden sich zwölf Drohnen im Bestand, inzwischen sind es 23. Aktuell sind 27 Beamte für den entsprechenden Einsatz ausgebildet, hieß es.

«Drohnen waren lange eher eine Ausnahme, inzwischen sind sie ein gewöhnliches Einsatzmittel geworden. Wie die detaillierte Fallauflistung zeigt, decken sie ein immer breiteres Einsatzspektrum ab, von der Überwachung des Verkehrsraums und von Musik-Festivals über verdeckte Beobachtungen und die Begleitung von Festnahmen bis hin zur Tatortarbeit», erklärte Linke-Innenpolitikerin Kerstin Köditz. Sie sieht allerdings auch Handlungsbedarf.

«Je mehr Drohnen zum Polizei-Standard werden, desto klarer muss nach unserer Einschätzung der Einsatzrahmen geregelt sein. Hier gibt es gravierende Lücken, etwa wenn Gäste bei Großveranstaltungen darüber informiert werden müssten, dass sie gerade aus der Luft gefilmt werden», sagte Köditz. Doch einen üblichen Weg dafür gebe es bis heute nicht. Innenminister Armin Schuster (CDU) habe lediglich mitgeteilt, dass Betroffene «anlassbezogen in unterschiedlicher Weise» informiert würden.

Köditz' Fraktionskollegin Marika Tändler-Walenta sieht noch einen anderen Aspekt. Wenn immer häufiger Drohnen über großen Menschenmenge schweben, steige das Unfallrisiko. «Ein Absturz könnte fatale Folgen haben. Trotz dieser Gefahr gibt es bis heute keine speziellen Regelungen zum Drohnen-Einsatz etwa bei Sportveranstaltungen - und damit auch keine Vorkehrungen, um Risiken zu begrenzen.» Auch hier sei der Innenminister in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit herzustellen.

© dpa
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