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Polizei Sachsen setzt Kennzeichnungspflicht um

In Sachsen wird die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Einsatzeinheiten vom 1. Mai an eingeführt. Die Kennzeichnung besteht aus dem Landeskürzel «SN» sowie einer fünfstelligen anonymisierten Ziffernfolge, die gut sichtbar auf der Oberbekleidung angebracht sein muss, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Im Verlauf des Jahres 2024 werden alle anderen Einheiten der Bereitschaftspolizei die neue Ausrüstung erhalten, im kommenden Jahr folgt die Ausstattung in den Polizeidirektionen. Für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht werden Haushaltsmittel in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro eingesetzt.
Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Die Nummer einer Einsatzbeamtin der Polizei Sachsen-Anhalt. © Sebastian Willnow/zb/dpa
© dpa
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