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Bewährungsstrafe nach Fenstersturz einer Jugendlichen

Eine junge Frau fällt bei einer Feier sechs Meter tief aus einem Fenster. Wurde sie gestoßen? Ein Gericht hat das untersucht - und nun sein Urteil gesprochen.
Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Nach dem Fenstersturz einer Jugendlichen bei einer Feier ist eine Angeklagte vom Landgericht Zweibrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht habe den Tatbestand des versuchten Totschlags als erfüllt gesehen, sagte ein Justizsprecher am Dienstag in der pfälzischen Stadt.

Der Anklage zufolge soll die junge Frau im Sommer 2023 in Pirmasens in alkoholisierten Zustand einer damals 17-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die ebenfalls alkoholisierte Frau sei aus dem Fenster gestürzt, auf ein fast vier Meter tiefer liegendes Geländer aufgeschlagen und auf den mehr als sechs Meter tiefer liegenden Boden gefallen, hieß es. Sie zog sich eine Bisswunde an der Zunge sowie Prellungen und Schürfungen zu.

Die damals 20 Jahre alte Beschuldigte soll der Staatsanwaltschaft zufolge gesagt haben, die jüngere Frau «nerve», und man solle sie nach dem Sturz liegen lassen.

© dpa
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