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Urteil im tödlichen Rennbahn-Unfall: Bewährungsstrafe

Nach einem Sommerfest kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine junge Frau stirbt. Der Fahrer kommt in zweiter Instanz mit einer Bewährungsstrafe davon.
Berufungsprozess nach tödlichem Rennbahn-Unfall
Christian Matheja (l-r), Pflichtverteidiger, der Angeklagte im Berufungsprozess um den tödlichen Rennbahn-Unfall und Niels Ziggel, Wahlverteidiger, warten im Saal des Landgerichts. © Bernd Wüstneck/dpa

Im Fall eines tödlichen Unfalls nach einer Freiluft-Party im Sommer 2022 in Bad Doberan hat das Landgericht Rostock ein Urteil der Vorinstanz gegen den Unfallverursacher abgemildert. Der heute 21-Jährige wurde am Dienstag zu einer Jugendbewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Damit verringerte der Richter in dem Berufungsverfahren das Urteil des Rostocker Amtsgerichtes aus dem Vorjahr um sechs Monate und setzte die Strafe zudem zur Bewährung aus.

Zugunsten des Angeklagten spreche unter anderem sein umfassendes Geständnis in der Berufungsverhandlung. Zudem bewertete das Gericht die gezeigte Reue als glaubhaft. Das Leben des Angeklagten sei bis zu dem schrecklichen Tag völlig unauffällig verlaufen, betonte der Richter. Dennoch müsse von einer Schwere der Schuld gesprochen werden, weil er mit grober Fahrlässigkeit gehandelt habe.

Bei dem Unfall in den frühen Morgenstunden des 21. August 2022 wurden in der Nähe des Freiluft-Partygeländes auf der Galopprennbahn in Bad Doberan (Landkreis Rostock) eine 21-jährige Frau getötet und vier Menschen teils so stark verletzt, dass sie wochenlang mit schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus lagen und teils noch heute in Behandlung sind. Der Wagen fuhr laut Gutachter ungebremst in die Gruppe. Die tödlich verletzte Frau wurde mit einer Geschwindigkeit von mindestens 51 Kilometer pro Stunde erfasst und über das Dach des Wagens geschleudert.

Der heute 21-jährige Angeklagte hatte zum Auftakt des Berufungsprozesses Mitte April eingeräumt, vor dem Unfall Alkohol konsumiert und während der Party zwei Whiskey-Cola getrunken zu haben. Während der Verhandlung in erster Instanz vor dem Amtsgericht hatte er den bei ihm nachgewiesenen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Im Berufungsprozess revidierte er dann seine damalige Aussage. Der Richter betonte aber, es habe nicht festgestellt werden können, ob die Alkoholisierung letztlich auch Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit gehabt habe.

Das 265 PS starke Auto war in der Tatnacht und nach dem Ende der Party mit sieben Personen und damit mit zwei mehr als erlaubt besetzt. Auf der Rückbank hatten zwei junge Frauen jeweils auf dem Schoß von zwei Freunden des Fahrers Platz genommen. In dem Wagen selbst herrschte Partystimmung, wodurch der Fahrer abgelenkt wurde. Er sei mit unangepasster Geschwindigkeit auf der schmalen unbeleuchteten Straße unterwegs gewesen und habe den Unfall verhindern können und müssen, so der Richter.

Der 21-Jährige nahm das Urteil am Dienstag regungslos entgegen. Auf den Gesichtern der drei Nebenkläger, darunter auch die Schwester der Getöteten, war dagegen Enttäuschung abzulesen. Das Gericht setzte die Bewährungsstrafe auf zwei Jahre fest und verurteilte den Angeklagten zudem, den Geschädigten jeweils einen Betrag von 3000 Euro zu zahlen.

Der Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Verteidigung nannte in ihrem Schlussvortrag keinen konkreten Strafrahmen, hatte aber höchstens eine Bewährungsstrafe angemahnt.

© dpa
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