Die junge Frau sei daraufhin aus dem Fenster gestürzt, auf ein fast vier Meter tieferliegendes Geländer aufgeschlagen und anschließend auf den mehr als sechs Meter tieferliegenden Boden gefallen. Sie zog sich eine Bisswunde an der Zunge sowie Prellungen und Schürfungen zu.
Die damals 20 Jahre alte Angeklagte soll der Staatsanwaltschaft zufolge gesagt haben, die jüngere Frau «nerve», und man solle sie nach dem Sturz unten liegen lassen. Bis Anfang Februar sind zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.