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AfD-Kreisverband kritisiert Vorgehen der Partei bei Frisch

Der Führungswechsel in der AfD-Fraktion hallt nach. Nun üben der Trierer Kreisverband und die Trierer Stadtratsfraktion der AfD deutliche Kritik am Vorgehen der Landespartei.
AfD
Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. © Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Der AfD-Kreisverband Trier und die dortige AfD-Stadtratsfraktion haben das Vorgehen der Landespartei gegenüber dem abgelösten AfD-Landtagsfraktionschef Michael Frisch kritisiert. «Wir sind empört über das Vorgehen des Landesvorstands gegen unseren Kreis- und Fraktionsvorsitzenden Michael Frisch», hieß es in einer am Mittwoch bekanntgewordenen gemeinsamen Erklärung. Frisch habe im Kreisverband und Stadtrat hervorragende Arbeit geleistet und weit über die Grenzen der Partei hinaus Anerkennung gefunden.

Frisch war in der vergangenen Woche als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag in Mainz abgewählt worden, sein Nachfolger wurde Jan Bollinger. Anschließend trat Frisch, der Bollinger den Bruch von Vereinbarungen vorwarf, aus der Landtagsfraktion aus. Die Landespartei wiederum brachte daraufhin ein Parteiausschlussverfahren in Gang.

Es gebe keinen Grund für das Ausschlussverfahren, hieß es in der Erklärung des Kreisvorstands und der Stadtratsfraktion. Darüber hinaus führe der Entzug sämtlicher Mitgliedsrechte von Frisch zu einer Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes und behindere die geplante Neuwahl dieses Vorstands sowie die Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahl im kommenden Jahr.

«Wir halten die Maßnahmen des Landesvorstands daher für parteischädigend, verurteilen sie auf das Schärfste und fordern ihre sofortige Rücknahme», hieß es in der Erklärung weiter. Man sehe die Gefahr, dass sich die AfD Rheinland-Pfalz zu einer Partei entwickele, in der nur noch wenige das Sagen hätten und abweichende Meinungen unerwünscht seien.

Ein Sprecher der AfD Rheinland-Pfalz sagte, ergänzend zu einem Ausschlussverfahren gebe es laut Satzung die Möglichkeit, ein Mitglied von der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte auszuschließen. Das schließe den gegebenenfalls vorübergehenden Verlust von Parteiämtern ein. Das sei beantragt worden, auch darüber müsse nun das Landesschiedsgericht befinden.

© dpa
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