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Prozessionsweg durchkreuzt Straßenausbau-Pläne des Landes

Ein Prozessionsweg aus dem 17. Jahrhundert statt vierspuriger Straße: Laut Gericht ist ein uralter Weg im Münsterland historisch so wichtig, dass er Pläne für den Ausbau einer Straße behindern könnte.
Prozession im Münsterland
Laut Gericht steht fest, dass der Prozessionsweg mit den säumenden Lindenreihen als Denkmal besonders schutzwürdig ist. © Friso Gentsch/dpa

Münster (dpa/lnw) - Weil es sich laut eines aktuellen Gerichtsurteils um ein Denkmal handelt, durchkreuzt ein historischer Prozessionsweg im Münsterland vorerst die Straßenausbau-Pläne des Landes. In dem Streit zwischen der Bezirksregierung Münster und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW um einen etwa einen Kilometer langen Wegabschnitt zur Marienkapelle in Telgte hat das Oberverwaltungsgericht am Montag - wie schon die Richter der Vorinstanz - zugunsten der Denkmalschützer entschieden. 

Bei dem im 17. Jahrhundert errichteten Wegabschnitt mit seinen zwei Doppelbildstöcken handele es sich um ein erhaltenswertes Denkmal mit besonderer geschichtlicher Bedeutung, stellten die Richter fest. Die Bezirksregierung hatte den Abschnitt als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Telgte eingetragen. 

Dagegen klagte die Landesbehörde für Straßenbau, weil die Grundstücke für den beabsichtigten vierspurigen Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte benötigt werden. Ob die Pläne mit der Entscheidung nun vom Tisch sind, blieb aber offen. 

Gericht: Ungenutzter Prozessionsweg hat besondere geschichtliche Bedeutung

Fest steht laut Gericht zunächst lediglich, dass der Prozessionsweg mit den säumenden Lindenreihen als Denkmal besonders schutzwürdig ist. Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen hatte mit Kapelle und Prozessionsweg nach dem Dreißigjährigen Krieg das religiöse Leben in seinem Bistum fördern und die Volksfrömmigkeit wiederbeleben wollen. 

Außerdem dokumentiere der Prozessionsweg die historische Entwicklung der Stadt Telgte zum wichtigen Wallfahrtsort in Westfalen. Auch dass er seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt werde - auch wegen der verlaufenden stark befahrenen Straße - stelle die geschichtliche Bedeutung nicht in Frage, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

© dpa
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