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Bluttat nach Hausverbot: Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt

In Gelsenkirchen wird der stellvertretende Filialleiter eines Bekleidungsgeschäfts niedergestochen. Jetzt ist ein Mann verurteilt worden.
Landgericht Essen
Das Landgericht Essen: Hier ist das Urteil gesprochen worden. © Bernd Thissen/dpa

Nach einer beinahe tödlichen Bluttat in Gelsenkirchen ist ein 28-Jähriger am Freitag wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte dem Urteil zufolge am 31. August vergangenen Jahres den Filialleiter eines Bekleidungsgeschäftes niedergestochen. Der 58-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Hintergrund war ein Hausverbot, das gegen den Angeklagten verhängt worden war. Dafür wollte er sich laut Urteil des Essener Schwurgerichts rächen.

Der afghanische Angeklagte hatte seinem Opfer nach Feierabend am Personaleingang aufgelauert. Auf den Aufzeichnungen einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie er den 58-Jährigen niederschlägt und dann mit einem Messer sechsmal zusticht - in den Kopf, in den Hals und in den Körper. «Er fühlte sich in seinem Stolz und in seiner Ehre verletzt», so Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe eine «völlig bizarre Vorstellung von Recht und Gerechtigkeit».

Der Angeklagte selbst hatte im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen, die Tat kurz vor der Urteilsverkündung aber pauschal zugegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa
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