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Partner im Streit erstochen: Siebeneinhalb Jahre Haft

Am Ende des Prozesses wegen Totschlags kommt das Urteil: über sieben Jahre Haft. Das Gericht war sicher, dass die Angeklagte zwar viel Alkohol getrunken hatte, aber geordnet handeln konnte.
Landgericht Mönchengladbach
Aussenansicht des Landgerichts in Mönchengladbach. © Roberto Pfeil/dpa

Fünf Monate nach dem Tod eines 58-jährigen Mannes in Wegberg (Kreis Heinsberg) durch einen Messerstich hat das Landgericht Mönchengladbach die Lebensgefährtin des Opfers verurteilt. Wegen Totschlags verhängte das Gericht am Donnerstag gegen die 45-jährige Frau eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

Die Richter waren überzeugt, dass die Angeklagte ihren Partner Ende Dezember in der gemeinsamen Wohnung in Wegberg (Kreis Heinsberg) unter Alkoholeinfluss im Streit ein Küchenmesser mit knapp 20 Zentimeter langer Klinge in die Brust gerammt hat. Die Angeklagte habe das Messer am Tattag aus der Küche geholt und ihrem Partner «zumindest mit Tötungsvorsatz» einen Stich in die linke Körperhälfte versetzt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Alberring. Das Messer traf das Herz. Der 58-Jährige verblutete innerhalb weniger Minuten. Das Paar hatte vor dem Streit gemeinsam erheblich getrunken.

Im Prozess hatte die Angeklagte angegeben, sie könne sich an die Tat nicht erinnern. Doch einem Nachbarn zufolge hatte sie damals gesagt: «Ich hab' den niedergestochen.» Der Maurer und ein weiterer Bewohner des Hauses hatten als Zeugen gesagt, das Paar habe sich häufiger lautstark gestritten.

Mit einem hochgerechneten Wert von knapp drei Promille war die Frau laut Gericht zum Tatzeitpunkt zwar in ihrer Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt, wusste aber, was sie tat. Dafür spreche ihr geordnetes Verhalten. «Sie hatten keine Ausfallerscheinungen, konnte Nachrichten verschicken und einen Notruf absetzen», sagte der Richter.

Die Frau hatte ihren Lebensgefährten schon Anfang 2020 bei einem Trinkgelage im Streit mit einem Messer verletzt und war deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die 45-Jährige ist Mutter von zwei Söhnen, die wegen ihrer Alkoholprobleme nicht bei ihr leben. Ihr jüngerer Bruder hatte von der schweren Kindheit seiner Schwester berichtet, von extremer Gewalt zu Hause und dass sie zwischen ihrem 9. und 15. Lebensjahr von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht worden sei.

Die Staatsanwältin hatte acht Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger meinte, die Frau sei nicht schuldfähig und hatte einen Freispruch oder allenfalls eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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