Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann hat in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) gefordert, die geplante Amnestieregelung für verurteilte Händler oder Konsumenten von Cannabis zu streichen oder zu verschieben. Die Amnestieregelung werde Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen vor ganz erhebliche Probleme stellen, heißt es in dem Schreiben, das der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» vorliegt. Möglich wäre laut Wahlmann höchstens noch, den rückwirkenden Straferlass erst zum 1. Oktober in Kraft treten zu lassen.
Sie hält den 1. April für zu kurzfristig, um die Regelung durch die Justiz umzusetzen. «Allein in Niedersachsen ist von der Auswertung von mehr als 16.000 Verfahren auszugehen», führt die Ministerin an und warnt auch vor Haftentschädigungsansprüchen und der möglichen Strafbarkeit von Amtsträgern. Sobald das Gesetz am 1. April in Kraft trete, müssten die Staatsanwaltschaften die Vollstreckung von Strafen einstellen oder Gerichte über entsprechende Anträge entscheiden.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis oder der Anbau von bis zu drei Pflanzen soll nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend straffrei sein. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Wie sich die rot-grüne Koalition in der kommenden Woche bei der Abstimmung des Gesetzes im Bundesrat verhält, ist nach wie vor offen.